Der erste Schlag zielt auf das Kinn. Schaffner Serkan Çalar kann sich kaum wehren, als ihn schon die nächsten Hiebe treffen: gegen seine Brust, seinen Bauch, wieder gegen den Kopf. Der Gewaltausbruch, der Çalar am Ende töten wird, dauert nur eine halbe Minute. Während der Angeklagte Ioanni V. mit regungsloser Miene am Mittwochmittag das Überwachungsvideo aus dem RE 4121 verfolgt, weinen und wimmern im Zuschauerraum Angehörige und Freunde des Getöteten. Ein Mann springt auf und ruft Richtung Anklagebank: „Du dreckiger Hurensohn!“Das Video wird unterbrochen, ein Justizmitarbeiter führt den Störer aus dem Saal. Der Vorsitzende Richter der Ersten Strafkammer, Andreas Herzog, verhängt ein Ordnungsgeld. An die Zuschauer gerichtet, sagt er: „Mit solchen Ausbrüchen ist dem Tatopfer nicht geholfen.“ Die Stimmung ist schon seit dem Morgen aufgeheizt. Als der Angeklagte Ioanni V. um kurz nach neun Uhr den Gerichtssaal betritt, wird im Zuschauerraum „Drecksmörder“ und „Schäm dich, Alter“ gerufen. V. muss sich wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.Ioanni V. ist ein schlanker, groß gewachsener Mann. Die dunkelbraunen Haare sind zu einem Zopf gebunden. Er trägt ein weißes Hemd und einen dunkelblauen Anzug. Fast eine Stunde lang wird der 26 Jahre alte Mann sich zu seiner Person äußern, dabei immer wieder freundlich lächeln. Seine Kindheit und Jugend scheinen ohne Brüche verlaufen zu sein. Er wächst bei seinen Eltern, einem Griechen und einer Albanerin, in Thessaloniki im Norden Griechenlands auf. Zu ihnen und zu seiner Schwester, die in Heidelberg lebt, hat er nach eigenen Angaben ein enges Verhältnis.Wusste der Angeklagte um die tödliche Wirkung seiner Schläge?Nach einem Wirtschaftsstudium in England, das er mit einem Bachelor beendet, fängt V. einen Job in Luxemburg in der Buchhaltung eines Konzerns an. In einer WG, in der er zu dieser Zeit lebt, kommt es zu einer heftigen Auseinandersetzung über die Nutzung eines Parkplatzes. Er und ein Mitbewohner prügeln sich und gehen dabei zu Boden. Zur Anzeige kommt es deswegen aber nicht. In Luxemburg kommt er einmal in Kontakt mit der Polizei. Der Angeklagte spricht von Kommunikationsproblemen mit den Beamten, weicht weiteren Fragen aber eher aus.Immer wieder geht es bei der Befragung um den Sport, den V. getrieben hat. Laut Zeugen soll er Çalar angebrüllt haben, er sei „ein Boxer, ein Kämpfer“. Das Überwachungsvideo ist ohne Ton. Wusste V. als Kampfsportler um die Wirkung seiner Schläge? Während die Tat selbst unstrittig ist und vom Angeklagten eingeräumt wird, dürfte sich der Prozess um diese Frage drehen. Der Angeklagte selbst bestreitet, jemals Boxtraining genommen zu haben. Die Nebenklage führt an, die Schläge seien die eines Boxers, und hat dazu ein Gutachten beantragt. Sie will ihm Vorsatz nachweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Totschlags Anklage erheben wollen, die Kammer aber hatte nur ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zugelassen. Ein Gutachter hält den Angeklagten für schuldfähig.Zum Zeitpunkt der Tat ist V. auf Jobsuche. Seine Stelle in Luxemburg wurde nach der Probezeit nicht verlängert. Er gibt bei Gericht an, die Arbeit sei das Wichtigste in seinem Leben. Als die Nebenklage nach seinem Verhältnis zu Geld fragt, bricht er die Befragung ab. V. verliest daraufhin eine Entschuldigung. Er sei sich dessen bewusst, dass seine Worte nicht rückgängig machen könnten, was passiert sei. „Es war eine nicht zu entschuldigende Tat, war ein Moment von blinder Wut“, sagt V. Wenn er die Zeit zurückdrehen könne, würde er alles ändern. Es sei „eine große Last, die mich jede Nacht wach macht“, sagt er. „Ich weiß, dass sie mich mein ganzes Leben verfolgen wird.“Das Überwachungsvideo zeigt, wie Serkan Çalar nach den Schlägen des Angeklagten zu Boden geht und regungslos zwischen zwei Sitzen liegt. V. setzt sich wieder an seinen Platz, an dem er sich wenige Minuten später bereitwillig von einem Polizisten festnehmen lässt. So schnell, wie er ausgerastet ist, so schnell scheint er auch wieder ruhig zu sein.„Für mich gibt es keinen Geburtstag mehr“, sagt sein VaterÇalar reanimiert erst ein Bundeswehrsoldat, danach ein Polizist. Es dauert quälende Minuten, bis Sanitäter eintreffen. Am übernächsten Tag wird Çalar in der Universitätsklinik Homburg an den Folgen einer schweren Hirnblutung sterben, die laut einer Obduktion auf die Schläge des Angeklagten zurückzuführen sind.Als Çalars Vater Erdal an dem Abend in der Uniklinik Homburg erfährt, dass sein Sohn wahrscheinlich nicht überleben wird, erleidet er selbst einen Herzinfarkt. Er muss zwei Tage stationär behandelt werden.Am Mittwochmittag sitzt der 54 Jahre alte Mann als Zeuge bei Gericht. Er sagt, er habe schon seine Mutter und seinen Vater verloren. Aber niemals habe er den Schmerz über ein verlorenes Kind über sich ergehen lassen müssen. „Das ist das Schlimmste für mich“, sagt er in ruhigem Ton. Als man ihn fragt, was es für die Kinder des alleinerziehenden Serkan Çalar bedeutet, sagt er: Sie seien zehn und zwölf Jahre alt. „Was soll ich schon sagen? Sie haben ihren Vater verloren.“ Erdal Çalar selbst hatte an dem Tag der Tat Geburtstag. „Für mich gibt es keinen Geburtstag mehr“, sagt er.Die Entschuldigung des Angeklagten will er nicht annehmen. Das sei für ihn nur Taktik. „Soweit ich den Eindruck habe, sagt er nicht die Wahrheit“, sagt der Vater. Die Familie will auch einen Zivilprozess anstrengen.
Zugbegleiter getötet: Wusste der Angeklagte um die Wirkung seiner Schläge?
Ioanni V. hat ohne Grund auf einen Schaffner eingeprügelt, dieser starb kurz darauf. Jetzt beginnt der Prozess. Wusste der Angeklagte um die Wirkung seiner Schläge?











