Zweifel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Das Bundesgericht setzt die Genfer Staatsanwaltschaft in einem Betrugsfall in den AusstandDie höchsten Richter haben der Verteidigung recht gegeben. Denn es geht um den Vater des Generalstaatsanwalts Olivier Jornot.Annegret Mathari, Genf23.06.2026, 18.31 Uhr3 LeseminutenOlivier Jornot wurde im März als Generalstaatsanwalt des Kantons Genf wiedergewählt. Nun ist sein Vater das mutmassliche Opfer eines Betrugsfalls.Martial Trezzini / KeystoneIn einem seltenen Entscheid hat das Bundesgericht der gesamten Genfer Staatsanwaltschaft einen Betrugsfall entzogen. Dies wegen möglicher Beeinflussung der Ermittlungen durch Generalstaatsanwalt Olivier Jornot. Denn das mutmassliche Opfer ist Jornots Vater.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Jornots 91-jähriger Vater hatte Ende Oktober 2025 Anzeige gegen einen angeblichen Maler französischer Nationalität und Angehörigen der Fahrenden erstattet. Die Genfer Staatsanwältin Elsa Studer wurde mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Aufgrund wiederholter Anrufe bei Jornots Vater sowie aufgrund von Kontobewegungen wurde der Verdächtige im Januar festgenommen.Ihm werden gewerbsmässiger Betrug oder sogar Wucher vorgeworfen. Er habe Jornots Vater mindestens seit Juni 2025 mit Komplizen getäuscht, machte die Genfer Staatsanwaltschaft geltend. So sei er bei diesem zu Hause erschienen und habe vorgegeben, Mitarbeiter eines nicht existierenden Unternehmens zu sein. Damit habe er ihn dazu bewegen wollen, seine Maler- und Renovierungsarbeiten gegen Zahlung unverhältnismässig hoher Preise in Anspruch zu nehmen. Jornots Vater habe insgesamt 270 000 Franken bezahlt.Anschein von BefangenheitWenig später forderte der Anwalt des Beschuldigten, Claudio Fedele, den Ausstand der untersuchenden Staatsanwältin Studer sowie der gesamten Genfer Staatsanwaltschaft. Zum einen habe Jornots Vater Anzeige erstattet. Jornot sei zwar nicht für das Verfahren zuständig, er leite aber die Staatsanwaltschaft und sei der Vorgesetzte der Staatsanwältin, begründete der Anwalt seinen Schritt. Daher bestehe bei ihr sowie bei den anderen Staatsanwälten der Anschein von Befangenheit.Das kantonale Berufungsgericht teilte diese Meinung nicht und wies das Ausstandsbegehren zurück. Es bestehe keine institutionelle Grundlage für die Behauptung, dass Studer und die übrigen Staatsanwälte dem Generalstaatsanwalt unterstellt seien. Die Gerichte und Staatsanwälte seien unabhängig und unterlägen allein dem Gesetz, hielten die Genfer Richter fest.Besondere Umstände des FallsDas sahen die Bundesrichter anders und hiessen den Antrag gut. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hielten sie zwar die Unabhängigkeit der Staatsanwälte bei der Durchführung von Strafverfahren für gegeben. Doch es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Staatsanwältin Studer sowie ihre Amtskollegen «in Verlegenheit geraten oder ein gewisses Unbehagen verspüren könnten, wenn sie Entscheide treffen, die unweigerlich Konsequenzen für den Generalstaatsanwalt haben werden». Dazu tragen laut Bundesgericht die besonderen Umstände des Falles sowie die Befugnisse des Generalstaatsanwalts in Bezug auf Hierarchie und Aufsicht bei.Insbesondere habe Jornot als gesetzlicher Erbe an dem geltend gemachten Schaden in Höhe von rund 270 000 Franken auch ein persönliches Interesse in der Sache. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass Jornot in dem Fall angehört werde. Somit sei anzuerkennen, dass in der vorliegenden Sache die Stellung des Generalstaatsanwalts innerhalb der Genfer Justiz ausnahmsweise indirekt einen Einfluss auf den Ablauf des Strafverfahrens haben könne, schrieben die Bundesrichter.Die Genfer Justiz hat aufgrund des Bundesgerichtsentscheids für diesen Fall inzwischen den Waadtländer Bernard Dénéréaz als Sonderstaatsanwalt ernannt. Doch Fedele, der Anwalt der Verteidigung, ficht auch die Bestellung des Waadtländers an. Er ist der Ansicht, dass damit die Unparteilichkeit der Ermittlungen nicht gewährleistet sei, wie er Westschweizer Medien sagte. Denn Dénéréaz ist auf der Liste der Genfer Staatsanwaltschaft in der Kategorie «ausserordentliche Staatsanwälte» aufgeführt.Passend zum Artikel
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