Asylverfahren in St. Gallen dauern zu lange – nun reagiert das BundesgerichtRüffel für das Bundesverwaltungsgericht: Es muss seine «strukturellen Mängel» beheben.17.06.2026, 16.49 Uhr3 LeseminutenZu viele Altfälle, zu viele Pendenzen: das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.Gaetan Bally / KeystoneAuf der Liste der Sorgenkinder der eidgenössischen Justiz steht das Bundesverwaltungsgericht ziemlich weit oben. Dass es am Gericht in St. Gallen mit seinen rund 480 Mitarbeitern nicht rund läuft, ist bekannt. Es geht um interne Fehden unter den Richtern, in erster Linie aber um organisatorische Probleme und mangelnde Effizienz. Auf Medienberichte, welche die Fehlleistungen öffentlich machen, reagiert das Gericht ungnädig. Es sieht sich vielmehr top aufgestellt und gut unterwegs.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.140 Asylfälle seit mehr als vier Jahren hängigDoch nun kommt eine Rüge, die man nicht so einfach ignorieren kann: vom Bundesgericht, das die administrative Aufsicht über die St. Galler Instanz ausübt. In Lausanne ist man unzufrieden. Anlass sind die vielen pendenten Altfälle im Asylbereich.Eine Bestandesaufnahme legte dar, dass letzten November gut 140 Verfahren seit mehr als vier Jahren in St. Gallen hängig waren. Zwei Parteien hatten beim Bundesgericht eine Aufsichtsanzeige eingereicht und sich über die überlange Verfahrensdauer beklagt. Zu Recht, sagt das Bundesgericht.Die sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen zeige, dass beim Bundesverwaltungsgericht strukturelle Mängel vorhanden seien. Bei Asylverfahren wiege eine solche Verzögerung schwer, da der Ausgang für die Involvierten besonders bedeutend sei. Die Massnahmen, welche die untere Instanz bereits ergriffen hat, reichen offenkundig nicht aus, um die Lage in den Griff zu bekommen. Das Bundesgericht spricht von einer ungenügenden Priorisierung der Altfälle und einer unzureichenden Steuerung der Ressourcen, um die Pendenzen abzubauen.Diese Rüge kommt nicht überraschend. Kritiker bemängeln seit längerem, dass man in St. Gallen mehr Ressourcen in die Asylabteilungen verschieben müsse, wo es speziell viele Pendenzen gebe. Richter aus anderen Abteilungen hätten weniger zu tun, sie müssten für die Abarbeitung der hängigen Fälle herangezogen werden. Der Unmut ist derart gross, dass sich letztes Jahr mehrere Richter in einem anonymen Schreiben an die eidgenössischen Parlamentarier gewandt und sich über mangelnde Unterstützung der anderen Abteilungen beklagt hatten.Im Parlament, das zeigte sich in den Ratsdebatten deutlich, ist man über die Vorgänge in St. Gallen nicht erfreut. Die Parlamentarier scheinen nicht mehr bereit zu sein, die Probleme einfach mit immer mehr Geld zuzudecken. Dies auch deshalb, weil der Personaletat laufend ausgebaut wurde. So nahm die Zahl der Gerichtsschreiber, die massgeblich für die Ausfertigung der Urteile zuständig sind, innert zehn Jahren um einen Fünftel zu.Viele neue AsylbeschwerdenDie erhofften Resultate blieben allerdings aus. Die Zahl der Urteile sank laufend. Anders die Pendenzen: Sie stiegen und lagen Ende 2025 bei über 8500 Fällen. Rund 5400 davon waren Asylverfahren. Ein Grund liegt darin, dass das Staatssekretariat für Migration zahlreiche Fälle abarbeiten konnte. Das wirkt sich nun eine Stufe höher aus, beim Bundesverwaltungsgericht, wo die Asylbeschwerden nur so hereinfluten.Das Bundesgericht will nun wissen, mit welcher Strategie die St. Galler Instanz die Pendenzen und namentlich die Altfälle abbauen will. Die Gerichtsleitung wird wohl rasch für Abhilfe sorgen und organisatorische sowie personelle Verbesserungen beschliessen.Man kann das Schreiben des Bundesgerichts als deutliche Rüge an die Adresse der St. Galler Gerichtsleitung verstehen. Die Führung des Bundesverwaltungsgerichts hat dem starken Anstieg der asylrechtlichen Pendenzen seit 2024 offenkundig zu lange zugeschaut und die Hilferufe aus den Asylabteilungen ignoriert.Passend zum Artikel
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