Jetzt also doch wieder? Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission schlägt eine obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente vor, genannt „Kapitalrente“. Diese soll nun eingeführt werden. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Übergabe der Empfehlungen der Rentenkommission am Dienstagmorgen. Vielen gilt die Kapitalrente als wichtigste Neuerung in dem Paket, teils gar als Gamechanger.Voraussichtlich ab 2028 soll mit der Kapitalrente ein Teil des gesetzlichen Rentenbeitrags am Kapitalmarkt, überwiegend in Aktien und Anleihen, investiert werden. Anfangs soll dies 0,5 Prozent vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt ausmachen, finanziert je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Pro Jahr dann weitere 0,5 Prozentpunkte, bis 2031 zwei Prozent erreicht sind – zusätzlich zum normalen Beitrag. So sollen individuelle Kapitalkonten gefüllt werden, die später die eigene Rente der Versicherten erhöhen.Bis das wirklich klappt, braucht es eine gewisse Ansparzeit. Auch der Kommission ist bewusst, dass die Kapitalrente nicht sofort wirkt. Deswegen soll für die Renten-Neuzugänge ab 2032 anfangs ein Zuschlag gezahlt werden, weil diese hauptsächlich durch die kurze Ansparzeit „noch nicht in ausreichendem Maße von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können“. Dieser, aus Steuermitteln finanzierte, Zuschlag soll später sinken und letztlich wegfallen. Unter dem Strich soll das Rentenniveau inklusive der Kapitalrente mindestens so hoch wie heute ausfallen.Wie sich die Kapitalrente von früheren Plänen unterscheidetDas jetzige Konzept einer Kapitalrente folgt auf eine Reihe früherer, gescheiterter Vorschläge. Das jetzige Konzept erinnert an die Aktienrente, die zur Bundestagswahl 2021 von der FDP propagiert wurde. Als ihr Erfinder galt damals Johannes Vogel, ehemaliger FDP-Vize, mittlerweile Leiter Personal und Recht bei der Fluggesellschaft Eurowings. Er freue sich wirklich, dass die Expertenkommission die Pläne für eine Aktienrente „nun unter dem Namen Kapitalrente wieder aufgreift“, sagt Vogel auf Anfrage der WirtschaftsWoche. „Das zeigt, wie stark die Kraft der gepflanzten Idee war – dann hat sich all die Arbeit am Konzept damals gelohnt.“Zwar mache eine Kommission noch keine Reform, „aber wer eine zukunftssichere Rente ernst nimmt, wird an diesem Baustein kaum vorbeikommen“, gibt sich Vogel optimistisch. Er erhoffe sich viel davon: „Das Vertrauen der Jüngeren in die Rente könnte so wieder gestärkt, der Anstieg der Arbeitskosten langfristig begrenzt sowie Innovationskraft und Aktienkultur verbessert werden.“ Zudem könne die Kapitalrente auch bei der Rente selbst positive Folgewirkungen haben. Sie ermögliche es, „an anderer Stelle bei der Umlagefinanzierung die Demografie wieder stärker zu berücksichtigen“.
Rentenreform: Wird die Rente künftig zum Teil am Kapitalmarkt finanziert?
Die Rentenkommission schlägt die Einführung der Kapitalrente vor. Ab 2028 sollen Rentenbeiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Doch wie sicher ist diese neue Rentenform wirklich? Ein Überblick.










