Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag von Wirt Alexander Egger zur Vergabe des sogenannten Volkssängerzeltes auf der Oidn Wiesn abgelehnt. Die Schützenlisl bleibt damit bis auf Weiteres in den Händen des neuen Wirte-Trios Michael Bietsch, Florian Fendt und Manfred Kneifel. Für Antragsteller Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH sowie der WE Festzelt GmbH, ist das damit in dieser Woche schon die zweite Schlappe: Erst am Donnerstag hatte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) das bislang geltende Zuschlagsverbot für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle aufgehoben. De facto bedeutet das für die Wiesn: Zumindest heuer bleibt noch alles wie gehabt.Egger hatte im Fall der Oidn Wiesn, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt, die Vergabekriterien nicht „als solche angegriffen“, sondern kritisiert, dass bei einzelnen Auswahlkriterien die Bewerbung der drei neuen Wirte zu hoch und die eigene Bewerbung zu niedrig bewerten worden sei. Die zuständige Kammer ist nun indes zu dem Schluss gekommen, dass „die höhere Bewertung der Bewerbung der Beigeladenen durch die Landeshauptstadt München nicht offensichtlich zu beanstanden ist“.Das Wirte-Trio Manfred Kneifel, Michael Bietsch, Florian Fendt (von links) hat mit seiner Bewerbung besser abgeschnitten und den Zuschlag für die Schützenlisl erhalten. BFK GmbHEs ging dabei um Kriterien wie Volksfesterfahrung, Ausstattung oder auch Eigentum. Im Fall von Letzterem durfte die Stadt nach Auffassung des Gerichts etwa zulasten Eggers bewerten, dass die zusätzlich zur Münchner Stubn „erforderliche Zelterweiterung zum Anmeldeschluss nicht nachweislich in unmittelbar aufbaufähiger Form vorlag“. Die Münchner Stubn ist jene Hühnerbraterei mit 400 Plätzen, die Egger seit 2022 mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger auf der Wiesn betreibt.Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Egger hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Entsprechend zurückhaltend ist Schützenlisl-Wirt Kneifel am Telefon auch noch mit seiner Freude: Die Planungen würden zwar wie bislang auch vorangetrieben, noch sei aber nicht alle „Unsicherheit“ von ihm, dem Personal, aber auch den Gästen abgefallen. Sein Partner Bietsch ist da schon ein wenig siegessicherer: „Ein Wiesnzelt muss man sich erarbeiten, nicht erstreiten“, sagt er mit einem Seitenhieb in Richtung Eggers.Und auch Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf sieht das Vergabeverfahren der Stadt mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erneut als korrekt und rechtmäßig bestätigt: „Die Zulassung zum Oktoberfest erfolgt auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems.“ Damit bestehe für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, so Scharpf gegenüber der dpa.
Münchner Oktoberfest: Wiesn-Wirt Egger scheitert auch mit Eilantrag gegen Zeltvergabe für die Oide Wiesn
Der Gastronom bekommt damit wohl kein Zelt auf der Oidn Wiesn. Es ist bereits die zweite Schlappe für ihn in dieser Woche.













