Quelle: dpa Bayern

Aktualisiert am 18. Juni 2026, 10:51 Uhr

Wirt Alexander Egger möchte anstatt seines kleinen Festzelts "Münchner Stubn" nun ein großes. (Archivbild)

© Peter Kneffel/​dpa

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte.