Quelle: dpa Bayern
Aktualisiert am 18. Juni 2026, 10:51 Uhr
Wirt Alexander Egger möchte anstatt seines kleinen Festzelts "Münchner Stubn" nun ein großes. (Archivbild)
© Peter Kneffel/dpa
Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte.













