Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Die Stadt darf nach Informationen der SZ mit der Familie Schottenhamel und den Stiftls Verträge schließen, die Wirte dürfen damit mit dem Aufbau ihrer Wiesnzelte beginnen. Die verlängerte aufschiebende Wirkung, die der Wirt Alexander Egger und seine Anwälte für das Schottenhamel-Festzelt und die Paulaner-Festhalle beantragt hatten, ist damit abgelehnt worden.Das Gericht hat in der Hauptsache, also ob die Ausschreibung der Wiesn europaweit zu erfolgen hat, was Egger und seine Anwälte anstreben, ausdrücklich nicht entschieden. Das Gericht will damit offenbar dem Aufbau der Wiesn nicht entgegenstehen. Das heißt: In diesem Jahr kann das Oktoberfest in gewohnter Manier abgehalten werden, was für die Stadt und die Wiesnwirte Schottenhamel und Stiftl aber nur einen Etappensieg bedeutet. Das gesamte Verfahren wird sich damit weiter hinziehen – was das für die kommenden Jahre bedeutet, ist somit noch offen.Egger will eine europaweite Ausschreibung der Wiesn juristisch durchsetzen – und notfalls auch darüber den Europäischen Gerichtshof entscheiden lassen. Er wünscht sich ein eigenes großes Wiesnzelt, ist aber überzeugt, dies im bisherigen Bewerbungsverfahren nicht durchsetzen zu können.