Die Stadt hat im Streit um die Vergabe der Festzelte auf dem Oktoberfest in erster Instanz gewonnen. Das gab die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde bekannt. Die dort angesiedelte Vergabekammer Südbayern wies die Beschwerde des Wirts Alexander Egger ab, der gegen die bisherige Praxis vorgeht. Konkret zweifelte er den beabsichtigten Zuschlag für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle an die Brauerei beziehungsweise die Wirte an.ExklusivStreit um Zeltvergabe:Wie die Stadt das Oktoberfest in seiner bisherigen Form retten willGibt es die Pflicht, ein zugeteiltes Wiesn-Festzelt auch wirklich zu betreiben? An dieser Frage könnte sich die Zukunft des weltweit größten Volksfests entscheiden. Hintergründe zu dem juristischen Showdown.Im Kern argumentierte Egger damit, dass die Stadt die Zelte auf dem Oktoberfest europaweit ausschreiben müsste. „Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor“, heißt es nun in der Mitteilung der Regierung von Oberbayern.Der rechtliche Schwebezustand für Wirte und Brauereien ist damit aber nicht beendet. Denn Egger und seine Anwälte können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Dass sie das im Fall einer Niederlage tun würden, hatten sie schon vorab angekündigt. „Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen“, erklärte die Regierung von Oberbayern.