Die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest ist jetzt auch ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht München bestätigte einen entsprechenden Eilantrag des Gastronoms Alexander Egger, der sich damit gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt «Schützenlisl» auf der Oidn Wiesn wendet. Der Antrag sei am Dienstag eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.
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