Der Streit um die Vergabe der Wiesn-Zelte geht in die nächste Runde. Der Münchner Wirt Alexander Egger hat gegen die Entscheidung der Vergabekammer der Regierung von Oberbayern offiziell Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt. Diese sei am 3. Juni eingegangen, teilte das Gericht mit, und habe „aufschiebende Wirkung, das heißt, der Zuschlag darf weiterhin nicht erteilt werden“.Der Wirt der „Münchner Stubn“ hatte zunächst bei der Vergabekammer der Regierung von Oberbayern gegen die bisherige Praxis geklagt, nach der die Stadt jährlich die Zuschläge für die Wiesn-Zelte vergibt, konkret für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle. Die Kammer hatte die Beschwerde vor zwei Wochen jedoch zurückgewiesen und der Stadt in erster Instanz recht gegeben. Das will Egger allerdings nicht auf sich beruhen lassen.Der Kläger argumentiert, dass die Stadt die Zeltvergabe europaweit ausschreiben müsse, die Vergabekammer urteilte jedoch, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vorlägen. Bereits vor zwei Wochen kündigte Egger daraufhin an, die Entscheidungsbegründung zu prüfen und Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen zu wollen. Dies hat der Wirt und Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH nun getan.Der juristische Vorgang hat konkrete Auswirkungen auf die Vergabe. Denn der Zuschlag für die diesjährigen Zelte darf nun für weitere zwei Wochen nicht erteilt werden. Christian Schottenhamel, Wirt der von der Klage betroffenen Schottenhamel-Festhalle, hat darauf seinerseits reagiert: „Wir haben einen Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, in dem wir fordern, dass die Vergabesperre der Stadt München aufgehoben wird“, sagt Schottenhamel. Die Sperre verhindere, dass er seinen Vertrag bekomme, und so langsam werde es zeitlich schon eng. „Am 1. Juli würden wir mit dem Zelt-Aufbau beginnen, das ist alles durchgeplant.“Auch die Stadt München hat laut BR inzwischen angekündigt, auf die Beschwerde umgehend erwidern zu wollen. Es soll beantragt werden, dass der Zuschlag für die Wiesnzelte erteilt werden darf, um den Aufbau des Oktoberfests nicht zu gefährden.
Streit um Wiesnzelte in München geht weiter: Wirt legt Beschwerde bei Gericht ein
Die Vergabe der Zelte auf dem Oktoberfest beschäftigt nun das Bayerische Oberste Landesgericht – und die Stadt darf vorerst keine Zuschläge erteilen.






