Ein „Heizungsgesetz“ hat es nie gegeben. Das, was die Ampelkoalition auf Betreiben von Robert Habeck vorlegte, hieß eigentlich „Gebäudeenergiegesetz“. Das wollte die Union „abschaffen“, zusammen mit der SPD reformiert sie das Gesetz nun, das fortan „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen soll. Aber darf die Regierung das?Die Umbenennung ist rechtlich unstrittig, die Grünen haben aber den Verdacht, dass die Inhalte unzulässig sein könnten. Michael Kellner, zu Habecks Ministerzeiten Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, hat deshalb beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Durch das Ergebnis, das der F.A.Z. vorliegt, sieht Kellner seine Skepsis bestätigt.„Es bestehen verfassungsrechtliche Zweifel“, schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen „Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebt“. Das ist kein klares Nein zum neuen Gesetz, wohl aber eine Warnung an die Fraktionen von Union und SPD, die gerade über die Reform beraten.Heutige gegen künftige FreiheitDurch die Reform von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) könnten Gebäudeeigentümer künftig frei wählen, welche Heizung sie einbauen wollen, erkennt das Gutachten an. Denn die Vorschrift entfällt, dass der Betrieb von Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie möglich sein muss.Dem gegenüber stünde aber eine „signifikante Erhöhung der Reduktionslasten in der Zukunft“ – wenn heute weniger Emissionen gesenkt werden, muss die Klimapolitik in einigen Jahren umso strikter werden. Unter dem Strich könnte das ein schwerwiegenderer Freiheitseingriff sein.Die genaue Abwägung der Karlsruher Richter zwischen heutiger und künftiger Freiheit ist laut Gutachten nicht zu prognostizieren. Bislang habe das Bundesverfassungsgericht nur entschieden, dass das Klimaschutzniveau insgesamt nicht sinken darf – nicht aber, dass jedes einzelne Gesetz die Klimabilanz verbessern muss.Zuletzt war Karlsruhe klimapolitisch nicht mehr so strengEntsprechend hat das Bundesverfassungsgericht Bundes- und Landesregierungen klimapolitisch zuletzt mehrfach eine lange Leine gelassen. Zwangsweise ein Tempolimit einzuführen, weil im Verkehr die Emissionen steigen, ist nach Auffassung der Richter zum Beispiel nicht geboten.Die Gutachter legen aber nun nahe, dass das Heizungsgesetz nicht irgendein Gesetz ist, da eine besonders große Menge an Emissionen davon abhängt. Ein Einzelfall mit großen Folgen könnte anders behandelt werden als ein klimapolitisch überschaubarer Einzelfall in der Vergangenheit.Der Grünen-Politiker Kellner sieht seine Kritik entsprechend bestätigt. „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist unparteiisch und überfraktionell, das verleiht diesem Gutachten besonderes Gewicht“, sagte Kellner der F.A.Z. „Union und SPD sollten das Fazit sehr ernst nehmen und die Pläne von Frau Reiche überdenken. Sonst droht dieser Regierung der nächste Rückschlag, nämlich eine unangenehme Niederlage vor Gericht.“„Enorme Verunsicherungen“Die SPD-Politikerin Nina Scheer geht nicht so weit. Zu „Einzelerwägungen“ im Gutachten will sie mit Rücksicht auf die aktuellen Verhandlungen mit der Union nichts sagen. Außerdem beziehe sich das Gutachten auf den Entwurf, wie Reiche ihn vorgelegt und die Bundesregierung ihn angenommen habe – „und nicht auf die letztlich zu verabschiedende Einigung“, sagte sie der F.A.Z. Eine Einigung aber müsse verfassungsrechtlich belastbar sein.„Angesichts der enormen Verunsicherungen, die es im Kontext der Heizungsgesetzgebung über die vergangenen Jahre gegeben hat, und angesichts der Notwendigkeit, auch im Wärmebereich schnellstmöglich von fossilen Ressourcen nach Maßgabe von ‚sicher, sauber, bezahlbar‘ loszukommen, können wir es uns nicht leisten, eine Gesetzgebung mit offenkundigen verfassungsrechtlichen Bedenken zu verabschieden“, sagte Scheer, die energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.Vor einigen Wochen hatte bereits die Klimaunion, in der sich einige Unionspolitiker organisieren, um eine „pragmatische Klimaschutzpolitik“ zu vertreten, ein Gutachten vorgelegt, das noch weiter ging. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verstoße die Reform gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn Öl- und Gasheizungen auch nach 2045 unbegrenzt weiter betrieben werden dürften, hieß es darin. Die Fraktion der Linkspartei hatte angekündigt, eine Organklage im Eilverfahren zu prüfen. Auch Umweltverbände machen sich Gedanken, ob sie vor das Verfassungsgericht ziehen wollen.In der Bundesregierung hingegen gibt es die Erwartung, dass die Richter in Karlsruhe in ihrem nächsten großen Urteil zur Klimapolitik nicht noch einmal so deutlich Fortschritte fordern werden wie 2021. Damals hatte das Gericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzgesetz nachschärfen muss. Das alte Heizungsgesetz war eine der Folgen.
Große Zweifel am neuen Heizungsgesetz
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die geplante Reform des Heizungsgesetzes geprüft. Das Ergebnis: Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es ganz und garnicht.











