Zum geplanten neuen Heizgesetz der schwarz-roten Koalition gibt es weitere juristische Bedenken – aus dem Bundestag. Das geht aus einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Parlaments hervor. Darin heißt es, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel“.Dies gelte insbesondere für die Frage, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde.Über das Gutachten hatte zuerst der „Spiegel“ berichtet. „Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft“, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur. Das sei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) offensichtlich egal.Union und SPD sollten noch einmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.Michael Kellner, Energiepolitiker der Grünen„Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten noch einmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Kellner hatte die wissenschaftlichen Dienste angefragt. Verfassungsgericht verpflichtet Staat zu Klimaschutz Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Die Linke-Fraktion hat angekündigt, sie prüfe, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampelregierung beschlossenen Regelungen kippen. Reiche hatte im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft „Heizungsgesetz“ genannt, soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen.Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz.Im Kern stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Konkret trug das Gericht der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.Die Frage ist nun: Wird es mit dem neuen Heizgesetz schwieriger, Klimaziele zu erreichen? Die wissenschaftlichen Dienste stellen fest, nach bislang vorliegenden Prognosen von Instituten bestünden erhebliche Zweifel, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Linke prüft Organklage gegen Heizgesetz in Karlsruhe Eine „Ziellücke“ drohe sich zu vergrößern. Die Literatur leite aus dem Artikel 20a GG zum Teil ein „Verschlechterungsverbot“ ab – ein neues Gesetz dürfe nicht hinter dem geltenden Klimaschutzniveau zurückbleiben. Die Linke im Bundestag prüft bereits, ob sie das neue Heizgesetz mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann. Begründet wird dies mit befürchteten Verschlechterungen beim Klimaschutz. Man werde alle parlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, erklärte die Klimapolitikerin Violetta Bock.„Das Gebäudemodernisierungsgesetz versagt gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit“, sagte Bock. „Wer die Klimakrise ernst nimmt und die Vorgaben des Grundgesetzes zum Schutz künftiger Generationen respektiert, kann ein solches Gesetz nicht ernsthaft verabschieden wollen.“ (dpa)
„Verfassungsrechtliche Zweifel“: Gutachten des Bundestags verschärft Bedenken gegen Reiches Heizgesetz
Schwarz-Rot will das „Heizungsgesetz“ der Ampel streichen. Die Reform der Wirtschaftsministerin ist auch juristisch umstritten. Das machen jetzt die wissenschaftlichen Dienste des Parlaments deutlich.










