KommentarDemokratie zum Abgewöhnen: Eine Flut von 20 Vorlagen wie an diesem Wochenende darf sich nicht wiederholenWenn die Behörden die Stimmberechtigten überfordern, können diese ihre Kontrollfunktion nicht mehr wahrnehmen. Das ist stossend.15.06.2026, 17.00 Uhr3 Leseminuten210 Seiten Prosa produzierten die Behörden in der Stadt Zürich über die anstehenden 20 Abstimmungen. Ob sie jemand gelesen hat?Gaëtan Bally / KeystoneEin Witz, dessen Pointe man erklären muss, ist kein Witz mehr. Mit Abstimmungsvorlagen verhält es sich ähnlich. Zweifellos braucht es hier die eine oder andere Erläuterung, aber dann sollten die Stimmberechtigten schon verstehen können, worum es geht. Deshalb muss man hellhörig werden, wenn die öffentliche Hand ihre Erläuterungen vor Abstimmungen in Buchlänge abfasst. Überfordert die Politik den Souverän, kann dieser seine wichtigste Aufgabe nicht mehr richtig wahrnehmen: prüfen, was die Behörden beschliessen wollen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dies war in der Stadt Zürich beim jüngsten Urnengang der Fall. Dort musste das Stimmvolk über sage und schreibe zwanzig Vorlagen befinden: zwei nationale, fünf kantonale und dreizehn städtische, wobei bei zwei der kantonalen auch noch Gegenvorschlag und Stichfrage auf dem Stimmzettel standen.Wer überfordert ist, denkt nicht mehr selbstDie Stimmberechtigten hätten zum Beispiel einschätzen müssen, ob 69 Millionen Franken für eine Uferrenaturierung in der Stadt Zürich angemessen sind oder nicht. Oder ob es fair ist, dass das städtische Elektrizitätswerk aus seinem Jahresgewinn Geld an die Gebührenzahler abgibt. Über eine Unzahl von Millionen- und Milliardenausgaben wurde in den total fünf Abstimmungsbüchlein inklusive Bund und Kanton berichtet – auf nicht weniger als 210 Seiten Prosa. Gelesen haben dürften sie die wenigsten.Ein weiteres Abstimmungsheft verfasste die Stadt in sogenannt leichter Sprache, eigentlich für Menschen mit geringer Lesekompetenz gedacht. Nicht wenige Stimmberechtigte dürften nur diese Kurzform zur Hand genommen haben.Die natürliche Reaktion auf die Überforderung ist der kurze Prozess. Statt sich eine eigene Meinung zu bilden, schielt man auf die Parolen der Parteien oder folgt den Empfehlungen von Parlament und Regierung. Im Zweifel sagt man Nein. Den kantonalen Wohnvorlagen dürfte es zum Beispiel kaum geholfen haben, dass sie gemeinsam an die Urne kamen: Ihre schiere Zahl dürfte den Geduldsfaden der meisten überspannt haben. Dass die Stimmbeteiligung dennoch hoch war, dürfte einzig der 10-Millionen-Initiative zuzuschreiben sein. Ohne diese wäre sie abgestürzt.Nicht nur die Stimmberechtigten waren überfordert, sondern auch die Parteien. Sie haben weder das Geld noch die Infrastruktur, um zu derart vielen Themen gleichzeitig Abstimmungskämpfe zu führen. Solche braucht es aber, damit eine Debatte entsteht. Über einige Vorlagen wurde zwar durchaus diskutiert, wie zum Beispiel über den Parkplatz-Kompromiss in der Stadt – über andere aber nicht.Zum Beispiel dürften viele städtische Stimmberechtigte die Umsetzung von Paragraf 49b des Planungs- und Baugesetzes in einem Aufwisch mit den kantonalen, von links unterstützten Wohnvorlagen angenommen haben. Wie viele von ihnen wussten, dass sie sich gegen laufende Kontrollen von Einkommenslimiten in preisgünstigen Wohnungen entschieden haben? Dass solche Fragen nach einem Urnengang offenbleiben, ist stossend.Basel-Land begrenzt die Zahl bereitsFür die Vorlagenflut führen die Behörden mehrere Gründe an. Das Stadtparlament hat vor den Wahlen noch zahlreiche Entscheide gefällt. Die Stadt investiert massiv und muss sich Ausgaben ab 20 Millionen Franken an der Urne genehmigen lassen. Und der Stadtrat verfolgt die Praxis, abstimmungsreife Vorlagen sogleich zur Abstimmung zu bringen. Das mag alles stimmen, zeigt aber nur den Handlungsbedarf auf.Was ist zu tun? Auf kantonaler Ebene hat Baselland in diesem Frühjahr auf eine ähnliche Vorlagenschwemme reagiert. Just am vergangenen Abstimmungssonntag trat die Regelung in Kraft, dass nicht mehr als fünf kantonale Vorlagen gleichzeitig an die Urne kommen dürfen. Der Ansatz ist gut, wenn er auch die jetzige, vor allem kommunale Häufung in Zürich nicht verhindert hätte.In der Stadt Zürich sind SVP und SP in dieser Sache für einmal Verbündete. Sie fordern eine Begrenzung. Denkbar sind zusätzliche Abstimmungssonntage. Oder dass vermehrt Ausgaben des Stadtparlaments dem fakultativen Referendum unterstellt werden statt dem obligatorischen. Zu einer Volksabstimmung käme es nur dann, wenn sich nennenswerter Widerstand gegen ein Vorhaben bildet.Wie die Lösung am Ende auch immer aussieht: Eine solche Flut von Vorlagen darf sich nicht wiederholen. Die öffentliche Hand darf sich nicht hinter Fristen und vermeintlichen Zwängen verstecken. Wenn der Souverän das letzte Wort haben soll, muss er die Abstimmungsvorlagen nicht nur verstehen, sondern auch diskutieren können. Und dies in verdaubaren Dosen. Wenn sich Politik anfühlt wie das Ausfüllen der Steuererklärung, braucht man sich über Politikverdruss nicht zu wundern.Passend zum Artikel