Man mag einem „Bevölkerungsdeckel“, über den die Schweizer nun abgestimmt und den sie mehrheitlich abgelehnt haben, tatsächlich einiges entgegenhalten: etwa, dass eine numerische Obergrenze nicht allzu viel über Überlastung und Integration aussagt. Es kommt schließlich darauf an, wer ins Land kommt (und mit welchem Gepäck und mit welchen Absichten).Aber eines lässt sich mit Blick auf solche Initiativen, von denen es schon einige gab, nicht bestreiten: Im direktdemokratischen Musterland Schweiz entscheidet das Volk. Und zwar unmittelbar zu Sachfragen. Nichts läuft an ihm vorbei.Hier können sich auch Anhänger unterschiedlicher Parteien zusammenfinden, die nach Kampagne und Abstimmung wieder auseinandergehen. Die Legitimation erfolgt gleichsam ohne Umweg – und entsprechend wird auch um Stimmen gerungen. Hier muss jeder Wahlkämpfer in der (einen) Sache überzeugen.Auch die EU muss im vereinbarten Rahmen bleiben.Das heißt keineswegs, dass die repräsentative Demokratie eine niedere Form wäre. Auch sie ist ein Erfolgsmodell. Es gibt auch kein Entweder-oder. Auch das Grundgesetz spricht davon, dass die Staatsgewalt vom Volk in „Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Das erinnert daran, dass die Legitimationskette nicht verwässert, gar durchbrochen werden darf, auch in der Europäischen Union nicht.Die EU ist ein Staatenverbund, dessen Dasein und Kompetenzen sich aus den Mitgliedstaaten und deren Völkern speisen. Die europäischen Organe müssen sich im gemeinsam vereinbarten Rahmen bewegen. Das gilt auch für den Europäischen Gerichtshof, der kein Eigenleben entfalten darf.Klar ist, dass das gemeinsame Recht grundsätzlich vorgehen muss. Wer das in Abrede stellt, wie es nicht nur in Ungarn und Polen zeitweise geschah, sondern auch in Deutschland und Frankreich von Brandstiftern gefordert wird, wer die EU bloß als nützliche Melkkuh sieht, der man nur nach eigenem Gusto folgt, der legt die Axt an die mühsam errungene Rechtsgemeinschaft.Umso wichtiger, dass die EU sich an ihre eigenen Regeln hält. Und darüber müssen auch die Mitgliedstaaten wachen. Das Unionsrecht selbst kennt Ausnahmen, wann die Mitgliedstaaten zeitweise ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen müssen. Unkontrollierte Migration ist so ein Fall.