Die Debatte über die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zieht weitere Kreise. In seiner Stellungnahme zu dem umstrittenen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung begrüßt der Bundesrat den Entwurf grundsätzlich als Beitrag zur inneren Sicherheit. Zugleich kritisiert die Länderkammer die vorgesehene Verteilung der Befugnisse. Streitpunkt ist weniger die verdachtsunabhängige Aufbewahrung von IP-Adressen selbst, als vielmehr die anlassbezogene Sicherung künftig anfallender Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern.

Nach dem Plan der Bundesregierung soll dieses Instrument überwiegend Bundesbehörden wie dem BKA und der Bundespolizei zur Verfügung stehen. Die Länder fordern dagegen einen gleichberechtigten Zugang für ihre Polizeibehörden.

Im Zentrum der Kritik steht das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Prinzip der „Doppeltür“. Danach müssen die Datenspeicherung durch die Anbieter und der spätere Abruf durch Behörden jeweils auf einer eigenen gesetzlichen Basis beruhen. Der Regierungsentwurf sieht diese erste Tür nur für Bundesbehörden und zur Strafverfolgung vor. Selbst wenn die Länder entsprechende Befugnisse in ihren Polizeigesetzen schaffen würden, könnten die Provider die Daten für Landespolizeien nicht sichern. Der Bundesrat verlangt daher eine Erweiterung des Kreises berechtigter Stellen. Neben den Landespolizeien sollen auch die Verfassungsschutzämter der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden wie das Zollkriminalamt Zugriff erhalten.