PfadnavigationHomePolitikDeutschlandIP-AdressenspeicherungSo will die Regierung Täter im digitalen Raum aufspürenVeröffentlicht am 23.04.2026Lesedauer: 3 MinutenKriminalität wird seit Jahren großteils digitaler, anonymer und schwerer zu greifen. Die Organisierte Kriminalität bucht sich Auftragskiller über digitale schwarze Bretter und verschlüsselte Apps. Kriminelle Netzwerke arbeiten bei Cyberangriffen mit Hackern zusammen.IP-Daten für drei Monate: Das Bundeskabinett beschließt eine Speicherpflicht, um digitale Spuren zu sichern. Der Entwurf liegt WELT exklusiv vor. Bundesinnenminister Dobrindt sieht darin einen zentralen Hebel gegen „kriminelle Netze“.Kriminalität wird seit Jahren großteils digitaler, anonymer, schwerer zu greifen. Die Organisierte Kriminalität bucht sich Auftragskiller über digitale schwarze Bretter und verschlüsselte Apps. Kriminelle Netzwerke arbeiten bei Cyberangriffen mit Hackern zusammen oder kaufen andere kriminelle Leistungen ein („Crime-as-a-Service“). Andere Gruppen richten täuschend echt wirkende Online-Shops ein und verkaufen Waren, die nicht existieren. Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder werden immer häufiger verbreitet. Für Sicherheitsbehörden sind IP-Adressen oft der einzige Anhaltspunkt, um Täter im digitalen Raum zu identifizieren. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett nun den lang erwarteten Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“. Das 75-seitige Dokument lag WELT vorab vor. Zentrales Element: Internetanbieter werden künftig verpflichtet, die IP-Adressen ihrer Kunden „jeweils für drei Monate“ zu speichern, wie es im Entwurf heißt. Dies soll die Aufklärung von Straftaten im Internet vereinfachen und digitale „Spuren“ sichern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dessen Haus das Vorhaben gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium vorangetrieben hatte, sagte WELT: „Kriminelle haben die Anonymität im Netz systematisch missbraucht: bei Kindesmissbrauchsdarstellungen, perfiden Fake-Shops, Terror und organisierter Kriminalität. Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen Täter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung.“ Der Innenminister weiter: „Wir schließen eine gefährliche Lücke und geben unseren Sicherheitsbehörden die nötige Schlagkraft im digitalen Raum.“Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) forderte eine konsequente Umsetzung der Speicherpflicht von IP-Adressen. „Mit der anlasslosen IP-Adressdatenspeicherung wird dem Staat endlich das Werkzeug an die Hand gegeben, um Kinderschändern das Handwerk zu legen“, sagte Rhein WELT. „Wer sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergeht, muss mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt werden.“Für Rhein ist der Beschluss des Bundeskabinetts „ein längst fälliger Schritt zum besseren Schutz von Kindern im Internet. Hessen ist beim Kinderschutz seit Jahren Antreiber und hat früh konkrete Vorschläge vorgelegt, um Täter im digitalen Raum identifizieren zu können. Schon im Jahr 2024 hat eine Mehrheit der Länder einer entsprechenden Bundesratsinitiative Hessens zugestimmt. Für mich steht fest: Datenschutz darf niemals Täterschutz sein.“Lesen Sie auchAls erste Details des Gesetzes im vergangenen Herbst bekannt geworden waren, regte sich Kritik. Das Bundesjustizministerium erklärte, die verpflichtende Speicherung stelle „keinen tiefen Grundrechtseingriff“ dar. Datenschützer hingegen warnten vor einem Gefühl des „Überwacht seins“ und möglichen Folgen für die Meinungsfreiheit.Anders als bei der aktuell diskutierten Chatkontrolle geht es im Entwurf zur IP-Adressenspeicherung allerdings nicht um Inhalte privater Kommunikation oder die massenhafte Durchsuchung von Chats. Stattdessen sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen für mehrere Monate zu sichern, um Straftaten im Netz besser aufklären zu können.Auch die Bundespolizei soll laut Gesetzesentwurf weitergehende Befugnisse erhalten. Neu ist vor allem die sogenannte Sicherungsanordnung im Bereich der Gefahrenabwehr: Sie erlaubt es, Telekommunikationsanbieter anlassbezogen zur Speicherung weiterer Verkehrsdaten zu verpflichten, auch wenn die Voraussetzungen für eine Datenerhebung noch nicht vollständig vorliegen. Zudem soll die Funkzellenabfrage wieder erleichtert werden.Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit sowie Migration und berichtet über das Bundesinnenministerium.Mitarbeit: Nikolaus Doll