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Polizei, Kriminalbeamte und Richter sind erleichtert: Nach Jahren des Streits sollen künftig IP-Adressen gespeichert werden. Die Frist von drei Monaten halten einige jedoch für zu kurz.
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Polizei, Kriminalbeamte und Richter sind erleichtert: Nach Jahren des Streits sollen künftig IP-Adressen gespeichert werden. Die Frist von drei Monaten halten einige jedoch für zu kurz.

Die Missbrauchsbeauftragte sieht „deutlich bessere Möglichkeiten der Strafverfolgung“ durch die Speicherung von IP-Adressen. Für…

Viel zu oft kämen Täter im Internet davon, sagt Justizministerin Hubig. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen: Internetanbieter…

Der neue Vorschlag zur Speicherung von IP-Adressen ist eine Rückkehr zur Normalität, ein Gebot eines freiheitlichen Staates, der…

Die Speicherung von IP-Adressen bleibt umstritten. Der Cybercrime-Experte Thomas Goger über den Schutz der Privatsphäre im…

Wie konnte der Attentäter von Magdeburg in der Untersuchungshaft an Adressen von Überlebenden gelangen? Die Frage ist nicht…

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