Die Justizministerkonferenz hat sich am Freitag für Reformen des Selbstbestimmungsgesetzes ausgesprochen. Die Landesjustizminister fordern, künftig einen „Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs“ des Gesetzes vorzusehen. Dem Beschluss stimmten in Hamburg die neun Konferenzmitglieder von CDU und CSU zu. Die Vertreter von SPD, Grünen und Linken votierten dagegen.Das von der Ampelkoalition eingeführte Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es, das juristische Geschlecht durch eine Erklärung auf dem Standesamt zu wechseln. Bisher wird die Ernsthaftigkeit einer solchen Erklärung nicht geprüft.Auch Reformbedarf bei PolitikerbeleidigungEbenfalls mit den Stimmen der neun Unionsvertreter sprach sich die Konferenz für eine Reform des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs aus. Die Norm ermöglicht es, Beleidigungen gegen Politiker strenger als gegen Normalbürger zu ahnden. Die Minister wollen diese Möglichkeit künftig auf Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker beschränken.Gegen den Beschluss votierten die Konferenzmitglieder von SPD und Grünen. Die Vertreterin des von der Linken geführten Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hatte zunächst für eine Abschaffung des Tatbestandes geworben. Damit konnte sie sich auch bei ihren Parteifreunden nicht durchsetzen.Die Justizminister treten zudem einstimmig dafür ein, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung zu verlängern, wenn der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen eigenen Willen bilden oder äußern kann. Das kann etwa bei einer geistigen Behinderung oder nach Drogenkonsum der Fall sein. Die Frist liegt bislang bei fünf Jahren, bei anderen Vergewaltigungsdelikten bei zwanzig Jahren.Keine Mehrheit fand der Vorstoß Nordrhein-Westfalens, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Er sah vor, das bisher maßgebliche Kriterium eines erkennbar entgegenstehenden Willens durch das Vorliegen einer freiwilligen Zustimmung zu ersetzen. Dafür stimmten die Konferenzmitglieder von SPD, Grünen und Linken sowie Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Da die anderen Unionsminister dagegen waren, wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz sind Empfehlungen. Für die geforderten Gesetzesänderungen ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich.