Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. Ein Teil dieses Abstands erklärt sich dadurch, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten oder in schlechter bezahlten Berufen. Aber selbst wenn man das herausrechnet, also Frauen und Männer mit demselben Job und derselben Qualifikation vergleicht, verdienen Frauen noch immer sechs Prozent weniger. Genau das wollte die EU mit ihrer neuen Entgelttransparenzrichtlinie ändern. Seit dem 7. Juni 2026 hätte gelten sollen: Schluss mit Gehaltsgeheimnissen. Doch Deutschland hat die Frist verpasst, ein nationales Umsetzungsgesetz liegt nicht vor.
Was die Verzögerung nun konkret bedeutet – für Frauen, die vermuten, weniger zu verdienen als ihre Kollegen, für Unternehmen, die glaubten, noch Zeit zu haben, und für Gerichte, die jetzt entscheiden müssen –, ist komplizierter, als es zunächst scheint.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll sicherstellen, dass Lohnungleichheit sichtbar wird und Beschäftigte sich dagegen wehren können. Arbeitgeber müssen künftig die Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch offenlegen. Sie dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihren internen Gender-Pay-Gap berichten und bei einem Gefälle von mehr als fünf Prozent handeln. Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen.












