ErklärtZu den politisch umstrittensten Themen in der deutschen Steuerpolitik zählt das Ehegattensplitting. Vor allem die SPD plädiert für eine Reform. Welche Vorschläge sind im Umlauf?05.06.2026, 12.00 Uhr6 LeseminutenIm Steuerrecht wird die Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft verstanden. Deshalb ist das Ehegattensplitting entstanden.Robin Arlt / EyeEm / GettyFür viele Ehepaare in Deutschland gehört das Ehegattensplitting zur finanziellen Normalität. Das Verfahren bestimmt, wie viel Einkommen einem Paar nach Abzug der Steuern noch übrig bleibt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Seit Jahren steht das Splitting aber zunehmend in der Kritik. Vor allem die SPD bemängelt, dass durch das System der Partner, der weniger verdient, wenig Anreize hat, mehr zu arbeiten, da sich dies finanziell kaum lohnt. Die Union hingegen will das Splitting beibehalten.InhaltsverzeichnisWas ist das Ehegattensplitting?Wie funktioniert es konkret?Was spricht gegen das Ehegattensplitting?Welche Argumente haben die Befürworter?Wie könnte man das Ehegattensplitting reformieren?Was ist das Ehegattensplitting?Es handelt sich dabei um ein Verfahren im Einkommensteuerrecht, dessen Ziel es ist, die steuerliche Last von Ehepaaren zu mindern. Es gilt für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften.Eingeführt wurde das Ehegattensplitting 1958. Bis dahin galt die «rohe Haushaltsbesteuerung». Arbeiteten beide Ehepartner, wurden damals ihre beiden Einkommen addiert. An dieser Summe bemass sich die Höhe der Einkommensteuer, die das Paar zahlen musste.Schon damals galt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt anteilig einen höheren Steuersatz. Das hatte damals zur Folge, dass verheiratete Paare, bei denen beide arbeiteten, oft mehr Steuern zahlen mussten als unverheiratete. Es handelte sich also um eine steuerliche Diskriminierung von Ehen.1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig. Sie verstosse gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie vorschreibt, urteilte das Gericht. In der Folge wurde die Haushaltsbesteuerung abgeschafft und durch das Ehegattensplitting ersetzt.Wie funktioniert es konkret?Beim Ehegattensplitting wird das Jahreseinkommen der beiden Eheleute zusammengerechnet und halbiert. Für diese Hälfte berechnet das Finanzamt die zu zahlende Steuerlast. Dieser Betrag wird verdoppelt und dem Paar in Rechnung gestellt.Ohne das Splitting müsste ein Ehepaar mit einem Alleinverdiener und einem Einkommen von 100 000 Euro wegen des progressiven Steuertarifs mehr Steuern zahlen als ein unverheiratetes Paar, bei dem beide jeweils 50 000 Euro verdienen. Durch das Splitting werden beide Paare gleich behandelt.Was spricht gegen das Ehegattensplitting?Das Splitting entlastet vor allem Ehepaare mit hohen Einkommensunterschieden – etwa wenn eine Person Vollzeit arbeitet und die andere gar nicht oder nur in Teilzeit. Meist ist dies die Frau, da sie noch immer häufiger die Kinderbetreuung übernimmt und die Erwerbsarbeit reduziert. Kritiker bemängeln, dass das Splitting diese Aufteilung verfestige, da es sich für die Frau kaum lohne, mehr zu arbeiten.Hinzu kommt, dass Mütter von kleinen Kindern eine Betreuung organisieren müssen, wenn sie ihr Arbeitspensum erhöhen wollen. Das ist oft schwierig: 2025 fehlten für Kinder unter drei Jahren 300 000 Kita-Plätze; 14,2 Prozent der unter Dreijährigen konnten somit nicht professionell betreut werden. Sollen Frauen ihre Arbeitszeit erhöhen, muss es also zunächst einmal verlässliche Angebote zur Kinderbetreuung geben. Doch selbst wenn ein Kita-Platz zur Verfügung steht, fallen oft Kosten an, die den Lohnzuwachs schnell wieder auffressen.Für Frauen kann das alles langfristige Risiken mit sich bringen: Frauen, die wenig oder gar nicht arbeiten, sind häufig stärker armutsgefährdet, etwa im Falle einer Scheidung oder des Todes ihres Ehemannes. Ausserdem können sie nur schwer eigenes Vermögen aufbauen und erwerben keine oder nur geringe Rentenansprüche. Kritisiert wird auch, dass vom Splitting ebenso kinderlose Ehen profitieren sowie Ehepaare mit älteren Kindern, obwohl diese gar nicht mehr intensiv betreut werden müssen.Da die Anreize, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, gering sind, fehlen diese Frauen auch auf dem Arbeitsmarkt. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels drängen daher vor allem Vertreter der Wirtschaft und Ökonomen auf eine Reform des Splittings.Im internationalen Vergleich gilt das Ehegattensplitting bereits als Auslaufmodell. Die meisten Industriestaaten setzen auf eine Individualbesteuerung, erst im März dieses Jahres hat sich die Schweiz dafür ausgesprochen. Nach diesem Modell werden alle Personen unabhängig vom Zivilstand gleich besteuert.Schon seit Jahren fordern führende Organisationen die Abschaffung des Splittings, unter anderem der Internationale Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die EU-Kommission. Auch das Ifo-Institut, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, mehrere Finanzpolitiker und Gewerkschaften plädieren für die Abschaffung oder zumindest eine Reform des Splittings.Welche Argumente haben die Befürworter?Verteidiger argumentieren, das Splitting spiegle wider, dass die Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft verstanden werde. Dahinter steckt die Idee, dass beide Ehepartner füreinander einstehen, unabhängig davon, wer wie viel verdient. Fällt der Verdienst eines der beiden Ehepartner weg, muss der andere für den gemeinsamen Unterhalt sorgen.Ein weiteres Argument für die Beibehaltung des Splittings lautet, dass es Paaren mehr Freiheit lässt. Durch das Modell können sie ihren Alltag, etwa die Betreuung von Kindern oder Angehörigen, so organisieren, wie sie es für richtig halten, ohne steuerlich bestraft zu werden.Eines der Hauptargumente für die Beibehaltung des Ehegattensplittings ist jedoch: Schafft man es ab, müssten Ehepaare mit einem grossen Einkommensunterschied höhere Steuern zahlen. Gutsituierte Paare mit einem Alleinverdiener gibt es vor allem unter CDU-Anhängern. Für viele von ihnen hat auch der Schutz der Ehe eine hohe Bedeutung. Diese Wähler will die CDU nicht verprellen. Auch höhere Steuern will die Politik den Bürgern angesichts der derzeit angespannten Wirtschaftslage nur ungern zumuten.Fiele das Splitting weg, könnte sich ausserdem der bisherige Zweitverdiener aus finanziellen Gründen gezwungen sehen, mehr zu arbeiten. Dies würde jedoch faktisch einen staatlichen Eingriff in die individuelle Wahlfreiheit zwischen Familien- und Erwerbsarbeit darstellen.Wie könnte man das Ehegattensplitting reformieren?In der politischen Debatte gibt es verschiedene Ideen. Hierzu zählt etwa das Familiensplitting nach französischem Vorbild. Es zielt darauf ab, vor allem kinderreiche Familien zu entlasten.In diesem Fall würde das gesamte zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht nur durch die beiden Ehepartner geteilt. Auch Kinder gälten dann als eigenständige Partner, die mit dem Faktor 1 oder 0,5 einberechnet würden. Eine Familie mit zwei Kindern würde das gesamte Jahreseinkommen dann durch 4 (bei Faktor 1 pro Kind) oder 3 (bei Faktor 0,5 pro Kind) teilen. Dadurch würde die Steuerlast sinken. In Frankreich wird das Familiensplitting auch auf unverheiratete Eltern und Alleinerziehende angewandt.Die SPD hat bereits vorgeschlagen, das bisherige Ehegattensplitting für künftige Ehen abzuschaffen und durch das Realsplitting zu ersetzen. In diesem Fall hätten beide Ehepartner einen bestimmten Freibetrag zur Verfügung, den sie untereinander aufteilen können.Laut dem Finanzministerium könnte sich dieser Betrag an der Obergrenze für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern orientieren. Derzeit sind das 13 805 Euro. Der besser verdienende Partner könnte diesen Betrag dann auf den anderen Partner steuerlich übertragen. Dieser muss ihn versteuern, allerdings zu einem geringeren Prozentsatz.In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben führende Ökonomen um die «Wirtschaftsweise» Monika Schnitzer eine ähnliche Idee präsentiert: Auch sie fordern ein Realsplitting, wollen dies jedoch um zusätzliche staatliche Leistungen für Familien ergänzen.Konkret fordert die Gruppe wie auch die SPD für Paare einen Freibetrag von 13 805 Euro. Durch diese Deckelung gehen die Ökonomen von Mehreinnahmen von knapp 8 Milliarden Euro aus. Mit diesem Geld sollen Familien gefördert werden. So schlagen die Ökonomen vor, den Kinderfreibetrag von 9756 auf 11 902 Euro und das Kindergeld von 259 auf 316 Euro im Monat zu erhöhen. Der Vorschlag würde Ehepaare mit Kindern sowie Alleinerziehende entlasten, kinderlose Paare dagegen belasten.Nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hält dieses Modell jedoch nicht, was es verspricht. Zwar solle es das Realsplitting für den Zweitverdiener attraktiver machen, das Arbeitspensum zu erhöhen. Tatsächlich wäre dieser Effekt aber nur minimal, argumentieren die dortigen Ökonomen.Das Institut kritisiert auch die Erhöhung des Kindergeldes. Dies sei eine «Umverteilung mit der Giesskanne», die kaum langfristige Wachstumsimpulse setze. Zudem sähen Pläne der Regierung vor, das Realsplitting nur auf neue Ehen anzuwenden. Dadurch wären die erhofften Mehreinnahmen jedoch deutlich geringer.Stattdessen schlägt das IW eine Kombination aus Real- und Familiensplitting vor. Das würde zu Entlastungen von rund 8 Milliarden Euro führen. Auch die Arbeitsanreize stiegen leicht, so die Ökonomen.Passend zum Artikel