Jahrelang ging gar nichts bei der Reform des Ehegattensplittings, denn wer auch immer sich zu Wort meldete, ging im Gewirr aus ideologisch motivierten Grundsatzüberzeugungen, familienpolitischen Bestrebungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten unvermeidlich verloren. Nun endlich kommt Bewegung in die festgefahrene Debatte.Auslöser ist ein Vorschlag, den die Top-Ökonominnen Monika Schnitzer, Nicola Fuchs-Schündeln und Katharina Wrohlich federführend entwickelt und in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) publik gemacht haben. Er zielt darauf ab, den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe auch in Zukunft steuerlich zu berücksichtigen, zugleich die Vorteile aber stärker auf Familien mit Kindern zu konzentrieren und darüber hinaus die Arbeitsanreize für den jeweils schlechter verdienenden Ehepartner – in der Regel die Frau – spürbar zu verbessern.Damit berücksichtigen die Autorinnen im Grunde alle relevanten Interessen, weshalb ihr Konzept auch von fast zwei Dutzend zumeist ebenso prominenten Akademikerkollegen mitgetragen wird, darunter etwa die Volkswirte Clemens Fuest, Moritz Schularick, Achim Truger und Marcel Fratzscher. Auch die ehemaligen Verfassungsrichterinnen Susanne Baer und Gabriele Britz sind an Bord. Den Berechnungen zufolge würde die vorgeschlagene Reform Paare mit Kindern im Schnitt um 585 Euro und Alleinerziehende um 417 Euro pro Jahr entlasten. Kinderlose Paare würden hingegen im Mittel 316 Euro mehr Steuern zahlen, wobei von den Belastungen nur Eheleute mit vergleichsweise hohen Einkommen betroffen wären.MeinungFamilie und Beruf:Mehr Erwerbsarbeit für Frauen? Dann bitte auch mehr Sorgearbeit für MännerMit dem Einkommensteuersplitting trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Ehegatten rechtlich und finanziell füreinander einstehen müssen. Deshalb werden beide Partner nicht individuell besteuert, sondern als Gemeinschaft behandelt. Dazu addiert das Finanzamt die jeweiligen Einkommen der Eheleute, teilt sie durch zwei und kassiert erst dann jeweils ab. Auf diesem Weg können viele Paare sehr hohe Steuersätze umgehen. Der jährliche Vorteil kann im Extremfall bis zu 20 000 Euro betragen, er fällt dann am höchsten aus, wenn ein Partner alles und der andere gar nichts verdient. Viele Experten halten das Modell, das es gerade für viele Frauen extrem unattraktiv macht, eine bezahlte Arbeit anzunehmen, für völlig aus der Zeit gefallen. Zudem wird nicht berücksichtigt, ob ein Paar Kinder hat oder nicht. Alleinerziehende profitieren gar nicht.All das wollen Schnitzer, die auch Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft der Bundesregierung ist, und ihre Mitstreiter ändern. Konkret schlagen sie vor, den Splittingvorteil zu kappen, indem man festschreibt, dass der Besserverdiener pro Jahr nur noch maximal 13 805 Euro seines Verdiensts auf die Partnerin oder den Partner übertragen darf. Das entspricht dem Betrag, den auch getrennt Lebende und Geschiedene höchstens als Unterhaltsleistung an die Ex-Frau oder den Ex-Mann steuerlich abziehen können. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen müsste diesen Betrag dann versteuern – allerdings im Zweifel zu drastisch niedrigeren Sätzen.Der finanzielle Vorteil wäre gegenüber Nichtverheirateten immer noch beträchtlich. Paare, die schon lange Eheleute sind und ihr Lebensmodell im Vertrauen auf das bisher geltende Recht gewählt haben, sollen einen „gestaffelten Bestandsschutz“ geltend machen können: Wer länger als 20 Jahre verheiratet ist, kann für jedes zusätzliche Ehejahr oberhalb dieser Marke weitere 500 Euro an die Partnerin oder den Partner übertragen – bis zu einer Gesamtgrenze von 18 805 Euro.Der Entwurf soll ein Mittelweg zwischen den Positionen von Union und SPD seinFür Bund, Länder und Gemeinden fielen die Mindereinnahmen, die das Ehegattensplitting in ihren Kassen verursacht, damit zunächst einmal geringer aus. Die zusätzlichen Mittel sollen nach den Vorstellungen der Ökonominnen aber nicht zum Schließen von Haushaltslöchern verwendet, sondern an Familien mit Kindern zurückgegeben werden. Demnach könnten der steuerliche Kinderfreibetrag wie auch das Kindergeld rechnerisch um jeweils 22 Prozent angehoben werden. Der Freibetrag, den die Eltern in der Einkommensteuererklärung geltend machen und den das Finanzamt nicht antasten darf, stiege damit von heute 9756 auf 11 902 Euro pro Jahr. Alternativ erhöhte sich das Kindergeld pro Kind und Monat von 259 auf 316 Euro. Das wäre für viele Familien eine spürbare Verbesserung.Zugleich hätte die Kappung des Splittingvorteils zur Folge, dass es sich steuerlich für den schlechter verdienenden Partner eher lohnt, einen Job anzunehmen. Das wäre aus Sicht der Ökonominnen und Ökonomen dringend wünschenswert, da im ganzen Land Fachkräfte fehlen und es volkswirtschaftlich höchst ineffizient ist, wenn sich Menschen nur aufgrund steuerpolitischer Hemmnisse dem Arbeitsmarkt entziehen. Nach den Simulationen, die die Expertinnen angestellt haben, könnten durch die Reform rund 49 000 zusätzliche Vollzeit-Beschäftigungsverhältnisse entstehen.Mit ihrem Konzept versuchen sich die Wissenschaftlerinnen an einem Mittelweg zwischen den Positionen der schwarz-roten Regierungspartner: Die SPD will den Splittingvorteil für neue Ehen abschaffen oder zumindest begrenzen, die stärker auf Tradition bedachte Union am steuerlichen Ausgleich festhalten. „Eine solche Reform wäre kein Angriff auf Ehe und Familie. Im Gegenteil: Sie würde den Schutz der Ehe auf ihren Kern zurückführen und Familien mit Kindern gezielter stärken“, heißt es in dem offenen Brief an Merz und Klingbeil. „Sie würde zugleich eine bestehende Gerechtigkeitslücke schließen, weil die stärksten Vorteile des heutigen Systems nicht länger vor allem Haushalten mit hohen Einkommen und großen Einkommensunterschieden zugutekämen.“
Vorschlag von Ökonominnen: So könnte die Reform des Ehegattensplittings aussehen
Bei der Frage, wie Ehepaare besteuert werden sollten, prallen regelmäßig unterschiedliche ideologische Vorstellungen aufeinander. Nun zeigen drei Top-Ökonominnen einen Ausweg auf.











