GastkommentarPaul RichliWarum von einer «Chaos-Initiative» nicht die Rede sein kannWird die Volksinitiative der SVP zur 10-Millionen-Schweiz angenommen, so würde das keineswegs das «Chaos» bedeuten. Die Politik hätte viel Zeit für die Erarbeitung von Massnahmen zur Einhaltung der Zehn-Millionen-Grenze.05.06.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenWie liesse sich inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen?Christian Beutler / KeystoneNehmen wir einmal an, die «Nachhaltigkeitsinitiative» der SVP werde trotz dem eindrucksvollen argumentativen Feuerwerk der Gegnerschaft angenommen. Wäre dann alles verloren, die Schweiz dem «Chaos» und der Kündigung der Verträge mit der EU ausgeliefert? Mitnichten! Mit der Gutheissung dieser Initiative würde ein bisher nie gekannter Wettbewerb der Ideen anlaufen, wie man das Schlimmste abwenden könnte. Dafür stünden genügend verfassungsrechtliche Instrumente zur Verfügung.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Bevor darauf eingegangen wird, muss man der SVP zugestehen, dass sie sich als lernfähig erwiesen hat. Was hat sich ereignet? Die Umsetzung der 2014 angenommenen SVP-Volksinitiative über die Begrenzung der Zuwanderung ist gescheitert. Gegen die Ausführungsgesetzgebung, welche die neue Verfassungsbestimmung nicht umsetzte, lancierte die SVP kein Referendum, was ihr im Nachhinein auch vorgeworfen wurde.Die SVP hat sich mit ihrer neuen «Nachhaltigkeitsinitiative» als lernfähig erwiesen. Diese Initiative arbeitet mit einer vergleichsweise langen Umsetzungsfrist bis 2050.Mit der Begrenzungsinitiative von 2018 erlitt die SVP dann eine klägliche Abfuhr. Wo lag das Hauptproblem? Bei der zeitlich rabiaten, auf unsere Verfassung nicht abgestimmten Terminierung. Die Anforderung lautete, auf dem Verhandlungsweg sei anzustreben, dass das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1999 innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme der Initiative durch Volk und Stände ausser Kraft sei. Scheitere die Verhandlungslösung, so kündige der Bundesrat das Abkommen innert dreissig Tagen.Die SVP hat sich mit ihrer neuen «Nachhaltigkeitsinitiative» als lernfähig erwiesen. Diese Initiative arbeitet mit einer vergleichsweise langen Umsetzungsfrist bis 2050. Ein «Notventil» soll es sogar ermöglichen, bei einem allfälligen Überschreiten der Höchstgrenze mit zusätzlichen Massnahmen die Zehn-Millionen-Grenze innert zweier Jahre wieder zu erreichen. Nur wenn dies misslingen sollte, müsste das Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden.Dieses Konzept würde dem Bundesrat, der Bundesversammlung sowie auch Gruppierungen, welche die nötigen Mittel für Volksinitiativen mobilisieren können, im Fall der Annahme der Initiative viel Zeit für Massnahmen zwecks Einhaltung der Zehn-Millionen-Grenze einräumen.Zudem würde es das «Notventil» ermöglichen, ein verfassungsrechtliches Instrument zu aktivieren, das seit seiner Inanspruchnahme für den Schutz des Schweizerfrankens in den 1970er Jahren beinahe in Vergessenheit geraten ist: das verfassungsändernde dringliche Bundesgesetz nach Art. 165 BV. Dieses Vorgehen wäre zulässig, wenn sich im politischen System Schweiz die Meinung durchsetzen sollte, dass das Freizügigkeitsabkommen auf keinen Fall gekündigt werden dürfe – weil mit der Kündigung zu viele Nachteile für die Schweiz verbunden wären.Ein solches Gesetz könnte auf Antrag des Bundesrates oder aufgrund von Initiativen im Parlament bei Bedarf in weniger als zwei Jahren verabschiedet werden. Art. 165 BV sieht nämlich vor, dass ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, von der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates als dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden kann. Ein auf diese Weise als dringlich erklärtes Bundesgesetz tritt ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird.Wenn nicht alles täuscht, müssten im Fall der Annahme der «Nachhaltigkeitsinitiative» nicht zuletzt Massnahmen getroffen werden, die darauf ausgerichtet sind, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, was zu einer Reduktion der freien Stellen für Personen aus dem Ausland führen würde. Zu diesem Zweck kämen eingreifende und fördernde rechtliche Instrumente infrage, wobei wohl auch veranschlagt werden müsste, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 massiv erhöht hat. 1948 lag diese Erwartung für Frauen bei rund 71 Jahren und für Männer bei rund 66 Jahren. 2023 erreichten die Frauen demgegenüber eine durchschnittliche Lebenserwartung von rund 86 Jahren (plus 15 Jahre) und die Männer eine solche von rund 82 Jahren (plus 16 Jahre). Diese Tatsache muss jede politische Partei und jeder Verband zur Kenntnis nehmen.Paul Richli ist emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern.Passend zum Artikel
Mit der 10-Millionen-Schweiz zum Wettbewerb der Ideen
Wird die Volksinitiative der SVP zur 10-Millionen-Schweiz angenommen, so würde das keineswegs das «Chaos» bedeuten. Die Politik hätte viel Zeit für die Erarbeitung von Massnahmen zur Einhaltung der Zehn-Millionen-Grenze.








