Nach Ausschreitungen an Pro-Palästina-Demo: Nachrichtendienst soll gewalttätige Extremisten besser überwachen könnenUnsichere Weltlage, mehr extremistische Gewalt, Angst vor ausländischer Beeinflussung: Der Nationalrat will dem Nachrichtendienst zu mehr Kompetenzen verhelfen. Ein Punkt ist besonders umstritten.04.06.2026, 14.59 Uhr4 LeseminutenSitz des Nachrichtendienstes des Bundes in Bern: Erst kürzlich sprach der NDB-Chef Serge Bavaud von einer «beispiellosen Bedrohungslage».Keystone«Die Welt ist wieder so geworden, wie sie früher war: gefährlich. Und die Schweiz schläft wie immer den Schlaf der Gerechten», sagte der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor gleich zu Beginn der Debatte über die Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Kaum eine andere Aussage bringt das Bewusstsein im Parlament über die düstere Weltlage besser auf den Punkt. Auch vielen Linken, die mit der NDG-Revision hadern oder sie ablehnen, ist mulmig zumute. Fabian Molina von der SP sagte: «Es ist richtig, die Früherkennung von Bedrohungen wie Terrorismus, Spionage und Cyberangriffen zu stärken.»Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das geltende NDG stammt aus der Mitte des letzten Jahrzehntes – aus einer Zeit, in der die islamistische Terrorgefahr die Bedrohungslage prägte. Heute ist die Welt noch gefährlicher geworden: In Europa herrscht Krieg, im Nahen Osten ist die Situation explosiver denn je, das transatlantische Bündnis droht auseinanderzubrechen, und die Gefahr terroristischer Anschläge besteht weiterhin.All dies hat Auswirkungen auf die Sicherheit in der Schweiz. Beispielsweise in Form von politischen Beeinflussungsversuchen aus dem Ausland, Spionage, einer Zunahme extremistischer Strömungen und einer damit verbundenen wachsenden Gewaltbereitschaft. Erst kürzlich sprach der NDB-Chef Serge Bavaud von einer «beispiellosen Bedrohungslage».Mehr Kompetenzen für den NDBSo anders sich die Ausgangslage in der gegenwärtigen Debatte über den Nachrichtendienst gegenüber früheren Schlagabtauschen präsentiert: Die Frontlinie verläuft zwischen den bekannten Lagern, und die Argumente folgen vertrauten Mustern: Während die bürgerlichen Parteien die Sicherheit in den Vordergrund stellen und weitgehende Kompetenzen für den NDB verlangen, sieht das linke Lager die Grundrechte in Gefahr.So blitzte im Nationalrat erneut die Fichenaffäre aus den 1980er Jahren auf, als Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern wegen Nichtigkeiten registriert wurden. Ja zu einem stärkeren Nachrichtendienst, aber nicht durch zusätzliche Überwachung, argumentierte Fabian Molina von der SP: Das grösste Hindernis für eine wirkungsvolle Arbeit des NDB liege bei den organisatorischen und personellen Problemen des Dienstes.Doch Anträge von SP und Grünen gegen zusätzliche Überwachungskompetenzen hatten keine Chance. In wichtigen Punkten soll der NDB neue Möglichkeiten erhalten, wobei der Nationalrat teilweise sogar von während Jahrzehnten breit abgestützten Prinzipien abrückte.Die Linke wehrt sich gegen Überwachung von ExtremistenDie Überwachung von gewalttätigen Extremisten ist der umstrittenste Punkt der Vorlage. Es geht um einschneidende Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefonen, das Überwachen von Privaträumen oder das Eindringen in Computernetzwerke. Da sie gerichtlich überprüft werden müssen, heissen sie genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (GEBM). Bisher waren GEBM in erster Linie in den Bereichen Terrorismus, Proliferation oder beim verbotenen Nachrichtendienst zulässig – bei gewalttätigem Extremismus aber ausgeschlossen. Keine Überwachung politischer Akteure, lautete der bisherige Grundsatz, basierend auf den Erfahrungen mit der Fichenaffäre.Der frühere Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause bezeichnete dies als «lächerlich». Nur mit Glück hätten bei gewaltsamen Demonstrationen Schwerverletzte und Tote verhindert werden können. Damit spielte er unter anderem auf eine gewalttätige Pro-Palästina-Demo im vergangenen Herbst an, bei der es auch einen Brandanschlag auf ein Restaurant gab. Damals stellten verschiedene Sicherheitspolitiker die Forderung auf, der NDB müsse die Szene besser überwachen können.«Wir müssen in Zukunft Telefone oder den Mail-Verkehr von gewalttätigen Extremisten überwachen können», sagte Nause im Nationalrat. Der Freiburger Grüne Gerhard Andrey konterte, dies sei «ein bedenklicher Schritt in Richtung Kontrollstaat». Das Gesetz hantiere in einem heiklen Bereich mit schwer fassbaren «Gummibegriffen». Faktisch entscheide der NDB künftig selbst, welche politische Bewegung überwacht werde. Doch der Nationalrat stimmte der Neuerung mit 127 zu 52 Stimmen zu.Finanzdienstleister sollen überwacht werdenBei schweren Bedrohungen – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage – soll der Nachrichtendienst in Zukunft auch Daten bei Finanzdienstleistern einsehen können. Neu soll der NDB präventiv Zugriff auf Finanzdaten erhalten, falls er selbst über Anhaltspunkte für bevorstehende schwere Bedrohungen verfügt. Analog zur Strafprozessordnung wird so das Bankgeheimnis zur Früherkennung von Terrorismus oder Spionage durchbrochen. Da diese Massnahme einen schweren Eingriff in die Privatsphäre darstellt, darf sie nur angewendet werden, wenn eine konkrete Bedrohung vorliegt. Ausserdem gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den übrigen GEBM.Es sei nicht sinnvoll, wenn die Strafverfolgungsbehörden bei bereits verübten Straftaten das Bankgeheimnis knacken dürften, während der Nachrichtendienst genau dies zur Verhinderung einer schweren Tat im Vorfeld aber nicht dürfe, lautet die Argumentation im Nationalrat. Dieser Punkt hatte bereits in der vorberatenden Kommission für Diskussionen gesorgt. Insbesondere die Banken hatten sich gegen eine weitgehende Aufweichung des Bankgeheimnisses gewehrt. Der Nationalrat hat deshalb klarere Leitlinien beschlossen.Der NDB soll Beeinflussung von aussen beobachtenDer NDB erhält explizit den gesetzlichen Auftrag, Informationen über Beeinflussungsaktivitäten aus dem Ausland zu beschaffen, «die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten». Der NDB macht seit Jahren auf solche Risiken aufmerksam. Auch der Bundesrat erklärte in einem Bericht, es existierten keine Strukturen, um «umfassend systematische Beeinflussung im Informationsraum zu erkennen, ihre Absicht und Urheberschaft zu ermitteln und gegebenenfalls darauf zu reagieren».Im Nationalrat war dieser Punkt grundsätzlich unbestritten. Einzig die Frage, inwiefern die Informationsbearbeitung über Beeinflussungsversuche die Meinungsfreiheit tangiere, sorgte für eine kurze Diskussion. Nicht jede Aktivität fremder Staaten, die sich gegen das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richte, sei automatisch eine Angelegenheit für den NDB, sagte die Schaffhauser Nationalrätin Linda De Ventura. Ein Antrag, die Befugnisse des Nachrichtendienstes zu beschränken, wurde aber knapp abgelehnt.Zugestimmt hat der Nationalrat schliesslich auch der Weiterführung der sogenannten Kabelaufklärung: Sie wird dazu genutzt, den grenzüberschreitenden Datenverkehr mittels spezifischer Suchbegriffe nach sicherheitsrelevanten Informationen zu filtern. Dabei handelt es sich jedoch um keine wirkliche Neuerung. Die Kabelaufklärung war schon bisher Praxis, bevor das Bundesverwaltungsgericht sie Ende 2025 in ihrer damaligen Form als verfassungswidrig rügte und eine Nachbesserung des Gesetzes verlangte.Passend zum Artikel