Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, hielt das von der Gegenseite vorgebrachte Szenario für unwahrscheinlich und die Chats für authentisch. Wir gewannen. Im anschließenden Hauptsacheverfahren sah das Landgericht Frankfurt das ähnlich. Wie das OLG Karlsruhe ging es "von der Authentizität der vorgelegten Facebook-Protokolle aus", heißt es im Urteil. Zudem zeigte es sich überzeugt, dass Kontext-Redakteurin Anna Hunger als Verfasserin, "ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und die Authentizität der Chatprotokolle mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft hat". Sie "war nachvollziehbar in der Lage, darzulegen, dass die so gewonnenen Informationen zuverlässig sind".
Wieder legte die Gegenseite Berufung ein, es ging vor das OLG Frankfurt. Und das kam zu einer anderen Einschätzung bezüglich der Chats. Ihm erschien es "nicht vollkommen unwahrscheinlich", dass die Dateien manipuliert hätten sein können. Also wollte es die Zuverlässigkeit der Quelle überprüfen und befragte Kontext-Redakteurin Anna Hunger. Aber, so heißt es im Urteil: "Insgesamt blieben ihre Antworten selbst auf konkrete Nachfragen unbestimmt und zurückhaltend, ohne dass sich dies mit einem besonderen Schutzbedürfnis der Informanten rechtfertigen ließe."








