Die Wochenzeitung „Kontext“ hat einen Rechtsstreit wegen einer Investigativrecherche endgültig verloren. Was der Journalismus daraus lernen kann.

Nur vier Seiten lang ist der Ablehnungsbeschluss, der für die Wochenzeitung Kontext in Stuttgart einen langen und zermürbenden Rechtsstreit beendet. Nun steht fest: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde, die Kontext gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat, abgelehnt. Damit erhält ein ehemaliger AfD-Mitarbeiter, über den Kontext berichtete, Schadenersatz, die Wochenzeitung trägt zudem die Prozesskosten.

Was bleibt von diesem Rechtsstreit? Wie geht es weiter für Kontext? Und was kann investigativer Journalismus daraus lernen?

Doch von vorn: Es ist Mai 2018, als bei Kontext der Artikel „‚Sieg Heil‘ mit Smiley“ veröffentlicht wird. Darin wird über rechtsextreme Äußerungen berichtet, die einem Mann zugeschrieben wurden, hier M. genannt, der als Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags angestellt war. 42 Zitate sollen die mutmaßlichen Einstellungen des Mannes untermauern – „Bürgerkriegsfantasien, Menschenfeindlichkeit, rassistisches Zeug“, erzählt Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger später der taz.

Die Informationen, auf die Hunger und ihr Team sich berufen, wurden ihnen per USB-Stick zugespielt. Auf dem Stick befand sich eine XHTML-Datei mit 136 Facebook-Chats, die M. zugeordnet wurden und die unter einem Pseudonym geführt worden sein sollen. Laut Kontext fanden sich dort vier Jahre Korrespondenz, unter anderem mit AfD-Funktionären, Burschenschaftlern und ehemaligen NPD-Mitgliedern. Wochenlang durchforstete man bei Kontext das Material, das ausgedruckt 17.000 Seiten ergab.