Ex-AfD-Mitarbeiter bekommt Schadenersatz: Kontext verliert auch beim BGH

Die Wochenzeitung „Kontext“ veröffentlichte Chats, die ihr ein Hacker zuspielte. Ihre Echtheit konnte sie aber nicht beweisen.

Der BGH sieht „Kontext“ im Unrecht

Uli Deck/dpa

Die Wochenzeitung Kontext muss 25.000 Euro Geldentschädigung an einen ehemaligen Mitarbeiter von AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte jetzt die Beschwerde von Kontext gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main rechtskräftig, das Kontext im März 2025 verurteilt hatte. Der Streit läuft schon seit acht Jahren, zweimal hat Kontext gewonnen, dreimal der Abgeordneten-Mitarbeiter, der hier M. genannt sei.