20 Jahre nach dem ersten Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, vom Bundestag weitere Schritte zur dauerhaften Verankerung der Auskunftsansprüche für Bürger.
Der erste notwendige Schritt sei ein Transparenzgesetz auf Bundesebene, das den Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger besser regele als das bisherige Informationsfreiheitsgesetz. Der Staat erhebe immer mehr Daten, die Verwaltung werde digitaler, sagte die vom Parlament gewählte Informationsfreiheitsbeauftragte. Ein echtes Transparenzgesetz erhebe etwa die Veröffentlichung von Gutachten oder Studien im Auftrag des Staats zum Standard statt zur Ausnahme.
Auch eine Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Bundesbeauftragte. Ein solches Gesetz entlaste auch die Verwaltungsgerichte, die mit Fällen wie etwa Textnachrichten von Ministern oder verweigerten Informationen zu Maskenbeschaffungen regelmäßig über Monate und Jahre beschäftigt seien. „Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz“, fordert Specht-Riemenschneider.










