Quelle: dpa Hessen

Aktualisiert am 3. Juni 2026, 16:04 Uhr

Mit einer zweiten Klage wehrte sich die AfD dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte. (Archivbild)

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Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.