Quelle: dpa Hessen

18. Mai 2026, 12:30 Uhr

Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wird die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verhandelt.

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Der juristische Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beschäftigt erneut die hessische Justiz. In der Verhandlung des Hauptsacheverfahrens vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht geht es um zwei Klagen der Partei. Eine davon richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.