Quelle: dpa Hessen

18. Mai 2026, 3:30 Uhr

In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass die AfD als Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden darf. (Archivbild)

© Lando Hass/​dpa

Der juristische Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall wird am Montag (9.30 Uhr) vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht Thema. Es geht um zwei Klagen der Partei. Eine davon richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.