Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
Stand: 03.06.2026 • 16:57 Uhr
Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist laut Verwaltungsgericht Wiesbaden rechtens. Der Verfassungsschutz darf die Partei beobachten. Diese hatte gegen die Einstufung geklagt.
Dürfen Hessens Verfassungsschützer den AfD-Landesverband beobachten, weil von ihm eine mögliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht? Nach vier Jahre langem juristischen Streit hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Frage eine Entscheidung getroffen.












