Es war das Prestigeobjekt des Berliner CDU/SPD-Senats: Ein Zaun um den Görlitzer Park sollte nachts die Kriminellen und Drogendealer fernhalten. Doch daraus wird vorerst nichts. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag mehrerer Zaungegner statt. Der als Drogenumschlagplatz republikweit berüchtigte Park bleibt auch nachts offen.Am Montag hatte das Gericht im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ hatten geklagt. Gegen die Eilentscheidung will die Senatsverwaltung vorgehen. Sie kündigte am Dienstag an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks aus einem Hauptgrund gekippt: Die Senatsverwaltung war rechtlich nicht dafür zuständig und hat aus Sicht des Gerichts Fehler im Ablauf gemacht.Normalerweise ist der jeweilige Bezirk hier Friedrichshain-Kreuzberg für seine Parks zuständig. Die Berliner Senatsverwaltung kann dem Bezirk zwar Weisungen erteilen oder die Aufgabe selbst übernehmen. Aber das darf sie nur unter strengen Regeln tun.