Beschluss des Verwaltungsgerichts: Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss offen bleiben

Ein Eilantrag von fünf An­woh­ne­r:in­nen ist erfolgreich: Der Berliner Senat hätte die Schließung des Görlitzer Parks im Stadtteil Kreuzberg nicht anordnen dürfen.

Jetzt auch wieder im nachts möglich: Menschen sitzen im Görlitzer Park

Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Der Görlitzer Park muss vorerst offen bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag per Beschluss einem entsprechenden Eilantrag von fünf An­woh­ne­r:in­nen stattgegeben. Die Klage, die Mitte März bei Gericht eingereicht worden war, zielte auf die vom Berliner Senat erlassene Allgemeinverfügung, in der die nächtliche Schließung des Parks angeordnet worden war. Seit 1. März wird dieser jede Nacht von einem Sicherheitsdienst abgesperrt.