Beschluss des Verwaltungsgerichts: Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss offen bleiben
Ein Eilantrag von fünf Anwohner:innen ist erfolgreich: Der Berliner Senat hätte die Schließung des Görlitzer Parks im Stadtteil Kreuzberg nicht anordnen dürfen.
Jetzt auch wieder im nachts möglich: Menschen sitzen im Görlitzer Park
Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Der Görlitzer Park muss vorerst offen bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag per Beschluss einem entsprechenden Eilantrag von fünf Anwohner:innen stattgegeben. Die Klage, die Mitte März bei Gericht eingereicht worden war, zielte auf die vom Berliner Senat erlassene Allgemeinverfügung, in der die nächtliche Schließung des Parks angeordnet worden war. Seit 1. März wird dieser jede Nacht von einem Sicherheitsdienst abgesperrt.










