Quelle: dpa Berlin/Brandenburg

Aktualisiert am 1. Juni 2026, 15:01 Uhr

Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren eine Entscheidung zur nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks getroffen.

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Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.