Der »Görli« ist eine Institution in Berlin-Kreuzberg, aber auch ein Umschlagplatz für Drogen. Deswegen schloss der Senat den Park zuletzt abends ab 22 Uhr. Das hat nun vorerst ein Ende: Der Görlitzer Park muss zunächst nachts wieder geöffnet werden, wie das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschied.
Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich vorerst erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, diese erfolgt später im Hauptverfahren.Klage könnte Erfolg habenAus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses »Görli zaunfrei«. Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen.











