Verfassungsschutz in Niedersachsen darf AfD vorläufig hochstufen Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen abgelehnt.Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Phase, die nicht noch einmal verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, wies der Landesvorsitzende Ansgar Schledde zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, hieß es. Außerdem gebe es unter anderem Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt, hieß es vom Gericht weiter. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren.Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Und – ein kurioser Randaspekt – das Verwaltungsgericht erklärt seinen Beschluss nicht nur in einer klassischen Pressemitteilung, sondern auch in einem Reel bei Instagram:
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