Streit um Mindestlöhne: Ausgerechnet bürgerliche Föderalisten wollen die Rechte der Kantone beschneidenWeil das Parlament Gesamtarbeitsverträge höher gewichten will als kantonale Mindestlöhne, spricht die SP von einem «Mini-Putsch». Nun könnte es zu einer weiteren Volksabstimmung kommen.01.06.2026, 18.51 Uhr4 LeseminutenDas Parlament will allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge höher Gewichten als kantonale Mindestlöhne. Für die GLP ist das ein demokratisch fragwürdiges «Gebastel».Andrea Tina Stalder / CH MediaSchon am ersten Tag der Sommersession hat das Parlament bewiesen, wie flexibel man die eigenen Prinzipien auslegen kann. Konkret zeigte sich das an der Frage, was wichtiger ist: das Ergebnis einer kantonalen Volksabstimmung und die daraus resultierende Einführung eines Mindestlohns. Oder eben doch ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV), den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation gemeinsam aushandeln.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Eigentlich kämpfen vor allem die Bürgerlichen im Parlament für die Rechte der Kantone und betonen, wie wichtig der Föderalismus für den Zusammenhalt des Landes sei. Doch am Montag haben ausgerechnet sie im Nationalrat beschlossen, dass GAV, die landesweit gelten, mehr Gewicht haben sollen als kantonale Mindestlöhne, die per Volksabstimmung eingeführt wurden. Sie sind damit ihren Kollegen im Ständerat gefolgt und haben sich nicht bloss gegen den Bundesrat, sondern auch gegen die Meinung von 25 Kantonen gestellt.Ausgerechnet die Linken und die GLP hielten im Nationalratssaal dagegen und inszenierten sich als Föderalisten. So sagte GLP-Präsident Jürg Grossen über diese aussergewöhnliche Konstellation und das entsprechende Gesetz: «Dieses Gebastel ist es nicht wert, dass wir die Schwächung der direkten Demokratie und der Verfassung in Kauf nehmen.» Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP, ging noch weiter. Was das Parlament hier beschliesse, erklärte er, komme einem «Mini-Putsch» gleich und habe «schon ein bisschen dystopischen Charakter».Doch es half alles nichts. Selbst ein letzter Versuch der Linken, die Diskussion weiterzuführen und einen Entscheid hinauszuzögern, scheiterte. Nun fragt sich, wie ernst es SP, Grüne und GLP mit dem Föderalismus meinen und ob sie gewillt sind, gegen die Vorlage das Referendum zu ergreifen.Es geht um ein altes Anliegen der LinkenDer Kampf für gesetzlich verankerte Mindestlöhne ist ein altes Anliegen der Linken. 2014 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung letztmals über eine entsprechende Vorlage ab. Sie scheiterte jedoch klar. 76 Prozent der Stimmbevölkerung waren dagegen. Selbst in linken Hochburgen wie Genf und Basel-Stadt überzeugte die Vorlage nicht.Nach dieser krachenden Niederlage änderten Linke und Gewerkschaften ihre Strategie und erkannten im Föderalismus ihre grosse Chance, doch noch Mindestlöhne einzuführen.In den vergangenen Jahren haben mehrere Kantone und einzelne Städte entsprechende Vorlagen gutgeheissen. Vor allem auf Kantonsebene erfolgte die Einführung der Mindestlöhne im Zuge von Volksinitiativen.Die bürgerlichen Parlamentarier in Bern erkannten in diesen linken Abstimmungserfolgen aber bald eine ernstzunehmende Gefahr. Für ihre eigenen Interessen, und auch für eine wichtige, privatrechtliche Institution der Schweizer Wirtschaft: die Sozialpartnerschaft.Während Lohnverhandlungen in anderen Ländern immer wieder zu regelrechten Streikwellen führen, hat sich in der Schweiz seit der Nachkriegszeit eine Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften entwickelt. Das Prinzip ist einfach: Die Verbände verhandeln direkt über die Löhne der Arbeitnehmer. Letztere verzichten dafür auf öffentlichkeitswirksame, aber für die Arbeitgeber kostspielige Arbeitskämpfe. Diese Partnerschaft, so die Bürgerlichen, garantiere faire Löhne und den sozialen Frieden.GAV-Vorrang «light»Ursprünglich wollten die Bürgerlichen im Parlament klar festhalten, dass GAV die kantonalen Mindestlöhne künftig übersteuern sollten. Doch das ist gleich in mehrfacher Hinsicht heikel.Das Bundesgericht hat 2017 klar festgehalten, dass die Einführung von Mindestlöhnen durchaus in der Kompetenz der Kantone liegt. Da in der Folge gleich mehrere Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, bedeutet der GAV-Vorrang auch, dass das Parlament rechtlich gültige Volksentscheide übersteuern müsste.Hinzu kommt, dass ein GAV eine privatrechtliche Vereinbarung ist. Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte deshalb bereits mehrfach, die geplante Gesetzesänderung sei nicht zulässig. Ein GAV bleibe selbst dann eine privatrechtliche Vereinbarung, wenn sie der Bund für allgemeinverbindlich erkläre. Sicher ist für Parmelin, dass eine solche Vereinbarung nicht Vorrang vor kantonalen Gesetzen oder gar vor Volksentscheiden haben könne.Die Bürgerlichen versuchten deshalb zuletzt die Vorlage abzuschwächen. Im Frühjahr entschied der Ständerat, dass kantonale Mindestlöhne, die bereits eingeführt worden sind, weiterhin gelten sollen. Jedenfalls so lange, bis die Löhne in den GAV höher sind, als die gesetzliche vorgeschriebenen. Relevant ist das derzeit nur für die Kantone Genf und Neuenburg. Bürgerliche Nationalräte wie der Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy sprachen von einem «guten Kompromiss». Die Mehrheit des Nationalrats stimmte ihm zu.SP-Co-Präsident liess nach der Niederlage im Parlament offen, ob seine Partei nun das Referendum gegen die Vorlage ergreifen werde. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schrieb in einer Mitteilung, der Parlamentsentscheid sei ein «Angriff» auf demokratische Entscheide, die Verfassung und den Föderalismus. Der SGB will an seiner Delegiertenversammlung vom Freitag über das weitere Vorgehen entscheiden. Angesichts der Tonalität in der Mitteilung vom Montag, scheint es wahrscheinlich, dass der SGB das Referendum ergreifen wird.Passend zum Artikel