Der Ständerat will goldene Fallschirme für Topkader der Bundesverwaltung verbieten. Der Bundesrat droht bereits damit, Schlupflöcher zu suchenDie kleine Kammer sagt Ja zur «Lex della Valle».18.06.2026, 19.00 Uhr3 LeseminutenVerwaltungsangestellte haben im Bund einen sehr grosszügigen und sozialen Arbeitgeber.Peter Klaunzer / Keystone«Es ist ein blödes Wort», sagte die Finanzministerin Karin Keller-Sutter irgendwann an diesem Donnerstagmorgen, als der Ständerat über «Abgangsentschädigungen» für Spitzenpersonal in der Bundesverwaltung oder bundesnahen Betrieben debattierte. Es war mehr ein freundschaftliches semantisches Tätscheln als ein Tadel. Denn eigentlich mochte Keller-Sutter dieses Wort, das der Duden gewissermassen als schützenswert einstuft, indem er es als «besonders schweizerisch» klassifiziert. Die temporäre Sprachministerin Keller-Sutter fand nur, der Begriff werde missverstanden. Weil er «natürlich nach gewaltigen goldenen Fallschirmen» klinge.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ob nun «Abgangsentschädigung» oder «goldener Fallschirm»: Beides bezeichnet das Geld, das hochrangige Mitarbeiter in der Bundesverwaltung oder in bundesnahen Betrieben erhalten, wenn sie ihre Stelle verlieren. Also etwa Staatssekretäre, Amtsdirektoren, Generalsekretäre, Kommunikationschefs oder persönliche Mitarbeiter von Magistraten.Bisher können Bund oder bundesnahe Betriebe goldene Fallschirme von bis zu einem Jahreslohn gewähren – nicht nur bei einer unverschuldeten Kündigung, sondern auch bei einer einvernehmlichen Trennung.Della Valles Abfindung brachte MeinungsumschwungKeller-Sutters Kommunikationschef Christoph Nufer etwa schied vor vier Jahren aus dem Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement aus, als seine bisherige Chefin ins Finanzdepartement wechselte. Nufer erhielt daraufhin eine Abgangsentschädigung in der Höhe von 49 173 Franken. Umstrittener waren die 120 145 Franken, die Robert Diethelm später kassierte, der stellvertretende Chef Internationale Beziehungen der Gruppe Verteidigung bei der Schweizer Armee. Diethelm verliess das Verteidigungsdepartement, nachdem er auf einer Zugfahrt lauthals über seine Vorgesetzten lästerte und ein Journalist mithörte. Die Leute fragten sich: Weshalb bekommt einer eine Abfindung, wenn er ganz offenbar einen schweren Fehler beging?Im Sommer 2023 reichte Thomas Minder, der ehemalige Schaffhauser Ständerat und Urheber der Abzockerinitiative, eine parlamentarische Initiative ein, die Abgangsentschädigungen für Topkader künftig verbieten, Ausnahmen aber weiterhin erlauben will. Zunächst schien der Vorstoss keine Chance zu haben, die staatspolitische Kommission des Ständerates sprach sich dagegen aus.Die Abgangsentschädigung von Nicoletta della Valle änderte aber wohl die Dynamik im Parlament. Della Valle war Chefin des Bundesamtes für Polizei. Im Sommer 2024 wurde bekannt, dass sie 63-jährig und in Frieden den Bund verlässt, aber gleichwohl eine Abgangsentschädigung in der Höhe von 340 000 Franken bekommt. Als dann der Bund verkündete, sparen zu müssen, waren die goldenen Fallschirme der Bevölkerung und dem Parlament immer schwieriger zu vermitteln.Da spielte es keine Rolle, dass die Summen vergleichsweise tief waren: Seit 2014 wurden für Topkader zwischen 49 173 (2022) und 1 667 796 (2021) an Abgangsentschädigungen ausbezahlt.Nationalrat vorerst am ZugKeller-Sutter sagte am Donnerstag, die Abgangsentschädigung könne «langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten» verhindern. Ausserdem sei sie eine «Gegenleistung für das Risiko der vereinfachten Kündigung». Diese Sicherheit erleichtere die Rekrutierung von neuem Personal. Doch es half nichts: Der Ständerat sprach sich mit 21 zu 13 Stimmen bei 9 Enthaltungen für das Verbot aus. Nun ist der Nationalrat am Zug.Aber selbst wenn das Verbot durchkommt, ist der Nutzen davon fraglich. Denn der Bundesrat hat bereits damit gedroht, Alternativen zu prüfen. «Beispielsweise längere Kündigungsfristen oder die Freistellung – auch mit Lohnfortzahlung», wie Keller-Sutter am Donnerstag sagte. Der Innerrhoder Mitte-Ständerat Daniel Fässler beschwerte sich schon einmal namens der staatspolitischen Kommission. Es gehe nicht an, dass «den Willen des Parlamentes auf dem Verordnungsweg zu umgehen».Passend zum Artikel
Ständerat will goldenen Fallschirm für hochrangige Behörden abschaffen
Die kleine Kammer sagt Ja zur «Lex della Valle».






