Was gilt denn nun, GAV oder Mindestlohn? Das Parlament ist für den GAV. Doch nun will der Gewerkschaftsbund das Referendum ergreifenDie Linken haben in mehreren Kantonen Mindestlöhne eingeführt. Die Bürgerlichen haben sie am Montag de facto wieder abgeschafft. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.05.06.2026, 18.17 Uhr3 LeseminutenDas Gastgewerbe ist durch die Kontroverse um Mindestlöhne besonders stark betroffen.Gaëtan Bally / KeystoneDer Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) will das Referendum im Streit um die kantonalen Mindestlöhne ergreifen. Das hat er am Freitagmorgen an seiner Generalversammlung in Bern einstimmig entschieden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der SGB reagiert damit auf einen Beschluss des Nationalrates. Dieser hatte sich am Montag darauf festgelegt, schweizweit geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) höher zu gewichten als kantonale Mindestlöhne, die per Volksabstimmung eingeführt wurden.Der SGB wirft den bürgerlichen Parteien in seinem Communiqué vom Freitag vor, die Mindestlöhne «mit einem Beschluss im Bundesparlament auszuhebeln». Ein solcher Entscheid sei «auch demokratie- und staatspolitisch beispiellos».Für die Linken war der Parlamentsentscheid von Anfang Woche eine Niederlage. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP, sprach von einem «Miniputsch». Auch der Bundesrat lehnt die Gesetzesänderung ab, aus verschiedenen Gründen. Der zuständige Bundesrat Guy Parmelin hat mehrfach erklärt, der GAV sei nur eine privatrechtliche Vereinbarung, die «Normenhierarchie» würde damit über den Haufen geworfen.Bürgerliche wollten Bundesgerichtsurteil korrigierenDie Linken kämpfen schon lange für Mindestlöhne. 2014 scheiterte noch die Volksinitiative für einen nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. 76,3 Prozent der Stimmbevölkerung sagten damals Nein.Die Befürworter konzentrierten sich in der Folge auf die kantonale Ebene. Mit Erfolg: 2017 führte Neuenburg als erster Kanton einen Mindestlohn ein. Danach folgten der Jura, Genf, das Tessin und Basel-Stadt. Und auch in den Städten gab es entsprechende Initiativen. Zürich oder Winterthur zum Beispiel nahmen einen Mindestlohn an, Luzern hat seit Anfang Jahr einen. Wobei es mancherorts Ausnahmen gibt: In Basel-Stadt etwa kommt der Mindestlohn in Branchen mit GAV nicht zur Anwendung.Die Entwicklung stiess im bürgerlichen Lager auf scharfe Kritik. Die Gegner der Mindestlöhne sehen darin eine Schwächung der bewährten Sozialpartnerschaft: jene informelle Verpflichtung zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften, primär auf dem Verhandlungsweg zu Lösungen zu gelangen und auf Streiks zu verzichten. Getragen wird dieses Modell vom GAV, der verbindliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und Lohnstrukturen festlegt.Als Gegenreaktion verpflichtete die bürgerliche Mehrheit im Parlament den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die GAV-Bestimmungen gegenüber kantonalen Mindestlohnregelungen priorisiert. Die Vorlage zielte auch darauf ab, den Entscheid des Bundesgerichts von 2017 zu korrigieren, der den Kantonen diese Kompetenz noch zugestanden hatte. Treibende Kraft hinter dieser Neujustierung war insbesondere das Gastgewerbe.Schlussabstimmung am 19. JuniEs waren vertauschte Rollen. Auf der einen Seite die traditionell zentralistischen Linken, die sich den Föderalismus zunutze machten und in allen Landesteilen versuchten, kantonale Mindestlöhne zu etablieren. Auf der anderen Seite die traditionell föderalistischen Bürgerlichen, die die Mindestlöhne zentralistisch beseitigen wollten.Fragt sich nur, wessen Lösung nun gültig ist. Oder mit einem Beispiel gesprochen: Wenn ein Kanton einen Mindestlohn beschliesst, der höher ist als jener im GAV – welcher muss dann ausbezahlt werden?Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat beantwortete die Frage am Montag deutlich: der GAV-Lohn. Wobei sich der Ständerat im Frühling noch zu einem kleinen Zugeständnis durchrang: Bereits eingeführte kantonale Mindestlöhne sollen auch weiterhin gelten – solange die Löhne im GAV höher sind als die gesetzlich vorgeschriebenen.Nun bleiben den Linken nicht mehr viele Möglichkeiten, ihre kantonalen Mindestlöhne zu schützen. Die Schweiz kennt bekanntlich kein Verfassungsgericht, das die Gesetzesänderung als rechtswidrig einstufen könnte. Das Referendum ist die letzte Chance. Der SGB will es ergreifen, wenn das Parlament dem GAV-Vorrang in der Schlussabstimmung am 19. Juni zustimmt, wobei das nur Formsache sein dürfte.Kompliziert werden könnte es in der Waadt, wo am 14. Juni unter anderem über die Einführung eines Mindestlohns abgestimmt wird. Zur Auswahl steht auch eine Variante, die den GAV ignoriert. Gut möglich, dass dereinst die Schweizer Stimmbevölkerung darüber befinden muss, welcher Lohn denn nun zählt: der Mindestlohn oder der GAV.Passend zum Artikel