Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werdenLiebich, der vorgibt, eine Frau zu sein, war nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe untergetaucht und wurde in Tschechien gefasst. Anfang 2025 änderte er offiziell seinen Geschlechtseintrag – ein Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.01.06.2026, 15.22 Uhr3 LeseminutenSven Liebich im Mai 2026 vor dem Gericht in Pilsen, das über seine Auslieferung nach Deutschland entschied. Offiziell gilt er als Frau.IMAGO/Miroslav Chaloupka / ImagoDer deutsche Rechtsextremist Sven Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht Pilsen am Montag entschieden. Liebich kann gegen die Entscheidung Beschwerde einreichen, die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Neonazi, der als eine der prägenden Personen in der rechtsextremen Szene Sachsen-Anhalts gilt, hatte unter anderem in einem Online-Shop einen Baseballschläger mit der Aufschrift «Abschiebehelfer» angeboten.Transsexuellenorganisationen zweifelten an Liebichs AufrichtigkeitSeit seiner Verurteilung fällt Liebich aber vor allem damit auf, die deutsche Justiz vorzuführen. Hiess er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch Sven, gilt er seit Januar 2025 offiziell als Frau. Auf dem Papier lautet sein Vorname nun Marla-Svenja.Möglich hat diese Änderung das neue Selbstbestimmungsgesetz gemacht, das im November 2024 unter der damaligen Regierung aus SPD, Grünen und FDP in Kraft trat. Das Gesetz sollte eigentlich den Alltag von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtern. Dank der neuen Regelung können sie nun ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ganz unkompliziert beim Standesamt ändern. Bis dahin waren hierfür zwei Gutachten und ein richterlicher Beschluss erforderlich. Nun genügt eine «Erklärung mit Eigenversicherung»; weitere Überprüfungen finden nicht statt.Im Falle Sven Liebich deutet jedoch nichts darauf hin, dass er tatsächlich transsexuell ist. Es ist offensichtlich, dass er ein Mann ist. Daran ändern auch der rote Lippenstift und das feminine Leopardenoberteil nichts, das er inzwischen regelmässig trägt.Auch Transsexuellenorganisationen äusserten den Verdacht, dass es sich bei der Aktion um einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes handle. Sie sprachen deshalb von einer Provokation. Der christlichsoziale Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte, «die Öffentlichkeit, die Politik, die Justiz soll hier an der Nase herumgeführt werden».Schon vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes hatten Frauenrechtlerinnen davor gewarnt, dass Männer die neue Regelung zu ihrem Vorteil ausnutzen könnten. So geschehen in Spanien: Seit 2023 können die Bürger auch dort ihr Geschlecht im Personenstandsregister ganz einfach ändern lassen. Einige Männer, die gegen Frauen gewalttätig geworden sind, haben diese Regelung jedoch bereits genutzt, um als Transfrauen geringere Strafen zu erhalten.Liebich klagte gegen die Bezeichnung als MannUm seiner Position Nachdruck zu verleihen, klagte Liebich sogar gegen mehrere Medien, die in Berichten über ihn weiterhin seinen alten Vornamen nannten. Liebich berief sich dabei auf das sogenannte Offenbarungsverbot. Danach ist es strafbar, ohne die Zustimmung der betroffenen Person deren früheren Geschlechtseintrag oder den alten Vornamen preiszugeben.Im August 2025 stellte das Landgericht Berlin jedoch klar, dass Liebich als Mann bezeichnet werden dürfe. Das Recht auf Meinungsfreiheit sei höher zu gewichten als Liebichs Persönlichkeitsrecht, hiess es zur Begründung. Im März dieses Jahres kündigte ausserdem das Amtsgericht Halle an, darüber entscheiden zu wollen, ob Liebichs Änderungen seines Vornamens und seines Geschlechtseintrags rückgängig gemacht werden können.Spätestens am 29. August 2025 hätte Liebich eigentlich seine Haft antreten müssen. Gemäss seinem neuen Geschlechtseintrag wurde er sogar ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen. Liebich erschien dort aber nie, sondern tauchte unter.Im April dieses Jahres wurde Liebich an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien mit einem europäischen Haftbefehl gefasst. Auch bei seiner Festnahme gab es kaum Anhaltspunkte dafür, dass sein offiziell eingetragener Status als Frau authentisch ist: Laut der «Mitteldeutschen Zeitung» trug er Männerkleidung.Ob Liebich die Haft im Frauengefängnis verbringt, ist offenLiebich wurde daraufhin in ein Gefängnis in Pilsen überführt, in dem überwiegend Männer einsitzen. Die Staatsanwaltschaft Halle beantragte seine Auslieferung, wogegen sich Liebich wehrte. Der Neonazi gab vor, er befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und dort ums Leben zu kommen.Ob Liebich seine Strafe tatsächlich in einem Frauengefängnis verbüssen wird, ist allerdings offen. «Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren», heisst es im Selbstbestimmungsgesetz. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangten, dass die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen berücksichtigt würden. Entscheidend sei der Einzelfall.Passend zum Artikel