PfadnavigationHomePolitikDeutschlandFahndungRechtsextremist soll ins Frauengefängnis – Liebich offenbar im Ausland abgetauchtVeröffentlicht am 29.08.2025Lesedauer: 4 MinutenMarla-Svenja Liebich im Landgericht LeipzigQuelle: Sebastian Willnow/dpaMarla Svenja Liebich ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden – änderte danach aber den Geschlechtseintrag. Nun sollte er seine Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch der Verurteilte hatte offensichtlich andere Pläne. Nun stehen die Strafverfolgungsbehörden in der Kritik.Nachdem der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich nicht zur Haft angetreten ist, gibt es Kritik aus dem Landtag in Sachsen-Anhalt am Vorgehen der Justiz. „Diverse Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden beschäftigen sich seit Jahren mit Liebich und ließen sich dabei immer wieder auch an der Nase herumführen“, sagte die fraktionslose Abgeordnete Henriette Quade, die Mitglied im Innenausschuss des Landtags ist. „Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie all diese Behörden nicht erkennen konnten, dass sich Liebich der Haft entziehen würde.“Liebich sollte bis Freitagabend in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz (Sachsen) die Haftstrafe antreten – und zwar im Frauengefängnis Chemnitz. Doch dazu kam es nicht: Der 53-Jährige deutet an, ins Ausland geflohen zu sein. Seitdem wurde er von den zuständigen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben. Geprüft werde auch, wo Liebich zuletzt gewohnt und mit wem er zuletzt Kontakt hatte. Liebich verhöhnt Staat und JustizZuvor hatte Liebich in einem Profil auf X gepostet: „Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet“, schrieb der Rechtsextremist geheimnisvoll auf seinem X-Account zu einer Illustration, die ihn in Frauenkleidung vor der Basilius Kathedrale in Moskau zeigt. Zu lesen darauf: „Liebesgrüße aus Moskau“ und „James Bond“ – womöglich ein Hinweis auf seinen aktuellen Aufenthaltsort? Was nun folge, sei „ein internationaler Haftbefehl“, so Liebich.Weiter heißt es: „Die ganze Welt sieht, wie das Regime Deutschland die Hosen runterlässt. Polizei wird international alarmiert, um eine Frau zu jagen, die für Worte ins Gefängnis soll.“ Seinen Post hat Liebich mit dem Hashtag „runningwoman“ (dt. rennende Frau) versehen.Statt der angekündigten Pressekonferenz vor dem Gefängnis richtete sich Liebich zudem in einer Sprachnachricht auf einem Telegram-Kanal an die Strafverfolgungsbehörden und verhöhnte diese. Er sei unpässlich und könne an „dieser schönen Zusammenkunft heute“ nicht teilnehmen. Nach reiflicher Überlegung habe er sich dazu entschieden, das Land zu verlassen. „Heute bin ich nicht mehr hier, sondern in Sicherheit, in einem Drittland.“„Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota. Bislang habe sich Liebich nicht gestellt, darum ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach Liebich werde nun gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota „aus operativtaktischen Gründen“ keine Angaben. Am Samstagmorgen meldete sich Liebich erneut bei X: „Ich habe meine Haftstrafe nicht angetreten, weil ich von Behörden, Staatsanwaltschaft & Presse ständig misogyn beleidigt, verleumdet und diffamiert werde. Es geht nicht an, dass eine Frau, die nur ihre Meinung sagt, politisch verfolgt & ins Gefängnis gesteckt wird.“ Sollte Liebich gefunden werden, könne der verurteilte Rechtsextremist auf Grundlage des Haftbefehls von der Polizei festgenommen und in die JVA gebracht werden, erklärte Oberstaatsanwalt Cernota. Dass Liebich die Haft nicht pünktlich angetreten hat, führe in der Regel auch dazu, dass das Absitzen der Freiheitsstrafe nicht erleichtert wird – etwa durch eine Unterbringung im offenen Vollzug.Bundesjustizministerium erklärt EinzelfallprüfungVor seinem Termin zum Haftantritt hatte das Bundesjustizministerium betont, dass es keinen zwingenden Grund gebe, Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen. „Beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen müssen sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). „Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.“Die Sprecherin fügte außerdem Beispiele für andere Entscheidungen hinzu: „Mehrere Bundesländer haben schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangenen betreffen: so zum Beispiel Berlin oder Hessen. Diese Regeln ermöglichen differenzierende Lösungen im Einzelfall.“Lesen Sie auchAuch die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), betonte: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle.“ Der anstehende Haftantritt befeuert auch die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz. Auch Koch warnte: „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle möglichen Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“Mit dem im November in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, diese Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen.jm/dpa/saha/kami