GastkommentarUeli SchwarzmannDie Debatte um die Sterbehilfe braucht Fakten statt GefühleEin Beschluss über die Zulassung von Sterbehilfe in privaten Heimen im Kanton Zürich sorgt für Bedenken. Ohne Grund – wie eine ähnliche Regelung in der Stadt Zürich seit 25 Jahren zeigt.31.05.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenSterbehilfe in Altersheimen? In der Stadt Zürich unterstützte die öffentliche Meinung die neue Regelung grossmehrheitlich.Illustration Westend 61 / GettyDie Sterbehilfe in Heimen gibt immer wieder Anlass zu Kontroversen. Zuletzt im Kanton Zürich, wo das Parlament im Frühling einem Gegenvorschlag zu einer Initiative zugestimmt hat, wonach Sterbehilfeorganisationen künftig auch in privaten Alters- und Pflegeheimen Sterbehilfe anbieten dürfen. Die Reaktionen darauf waren teilweise heftig. Aber wieso eigentlich? Warum haben wir Mühe zu akzeptieren, dass alte Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.1999 wollte eine kranke Frau in einem Altersheim in der Stadt Zürich mit einer Freitodbegleitung aus dem Leben scheiden. Sie betrachtete das Heim als ihr Zuhause. Damals existierte in den Alters- und Pflegezentren der Stadt Zürich ein striktes Zutrittsverbot für Sterbehilfeorganisationen. Darum wurde die Frau ein paar Tage später mit der Ambulanz zu ihrer Tochter gefahren, wo sie selbstbestimmt verstarb. Bewohnerinnen und Pflegepersonal protestierten gegen diese Wegweisung.In der Folge – ich war damals Direktor der städtischen Alterszentren – setzte ich mich dafür ein, dass die Freitodbegleitung bei urteilsfähigen Bewohnerinnen künftig erlaubt wird. Der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements zu jener Zeit, Stadtrat Robert Neukomm, unterstützte dies. Wir holten darauf Gutachten ein und legten Regeln fest. Der Stadtrat beschloss die neue Regelung auf den 1. Januar 2001.Dabei ging es nicht um eine politische Stellungnahme pro oder contra Sterbehilfe (der Begriff wird hier gleichbedeutend mit assistiertem Suizid und Freitodbegleitung verwendet). Wegleitend für den Beschluss waren zwei Argumente: Erstens das Recht auf Selbstbestimmung der alten urteilsfähigen Menschen. Zudem sollte zweitens den Betroffenen die Freitodbegleitung in ihrem Zuhause gestattet werden.Die neue städtische Regelung stiess in der Öffentlichkeit auf starkes Interesse und wurde emotional diskutiert. Fachleute, vor allem Mediziner, Theologen und Ethikerinnen, hatten Mühe zu akzeptieren, dass alte Menschen in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu fällen. Sie warnten vor einem Dammbruch. Es werde assistierte Suizide in grossem Ausmass geben. Eine bekannte Ethikerin behauptete sogar, dass es sich hier um eine verkappte Sparmassnahme des Zürcher Stadtrates handle. So wurde argumentiert, dass sich Mitbewohnerinnen verängstigt fühlten, wenn im Nachbarzimmer eine Freitodbegleitung stattfinde.Es traten bei dieser Diskussion nicht einfach nur unterschiedliche Standpunkte zutage, viel häufiger wurden Vorurteile kolportiert. Ich wies immer wieder darauf hin, dass alte Menschen nur in einer eingehenden Auseinandersetzung mit sich selbst und den Lebensumständen entscheiden, dass sie nicht mehr länger leben wollen. Infolgedessen würden künftig nur vereinzelt Freitodbegleitungen stattfinden.Was aber auch bald klarwurde: Die öffentliche Meinung unterstützte diese Regelung grossmehrheitlich. Und die Praxis gab uns recht. In den folgenden Jahren kam es lediglich zu zwei oder drei assistierten Suiziden pro Jahr in den Altersheimen, in denen 2000 Menschen lebten. Diese Zahl blieb über Jahre konstant. Es gab weder Beschwerden vonseiten des Personals noch solche aus der Bewohnerschaft.Und heute – 25 Jahre später: Wie sieht die Situation aus? Die Entscheidung der Stadt Zürich hat unbestritten zu einer Enttabuisierung des Themas geführt. Verschiedene Alters- und Pflegeeinrichtungen in der Schweiz haben solche Regelungen eingeführt. Laut Exit fanden im Jahr 2025 insgesamt 278 Freitodbegleitungen in Heimen in der ganzen Schweiz statt. Der Anteil der Begleitungen in Altersheimen steige wegen der ablehnenden Haltung von Heimleitungen allerdings nur langsam.In verschiedenen Kantonen hat sich unterdessen die Politik dieses Themas angenommen, so wie jüngst in Zürich. Die Diskussion rund um die Sterbehilfe hat sich teilweise versachlicht. Verständlicherweise spielen bei diesem Thema Emotionen weiterhin eine Rolle. Es gibt Trägerschaften von Heimen, mit einer entsprechenden weltanschaulichen Ausrichtung, die eine solche Öffnung immer noch kategorisch ausschliessen.Zwar sind unterschiedliche Ansichten zu respektieren; die Forderung besteht dennoch, dass diese Wertvorstellungen den alten Menschen nicht aufgedrängt werden sollen. Ihr Recht auf Selbstbestimmung muss respektiert werden. Von daher ist der Beschluss des Zürcher Kantonsrates zu begrüssen, dass auch in privaten Heimen Freitodbegleitungen stattfinden können müssen. Wichtig ist, dass nicht weltanschauliche Dogmen und emotional aufgeladene Meinungen dominieren, sondern vielmehr die Auseinandersetzung mit den Fakten.Ueli Schwarzmann, Jahrgang 1948, war von 1995 bis 2011 Direktor der Alterszentren der Stadt Zürich. Schwarzmann studierte Sozialarbeitswissenschaften an der Columbia University in New York und erwarb einen Master in Verwaltungswissenschaften am Idheap der Universität Lausanne. Er war in leitender Funktion im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich und als Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg i. Ü.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
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