AUDIO: Nachrichten 12:00 Uhr - 27.05.2026 (4 Min)
Stand: 27.05.2026 14:44 Uhr
Fünf Jahre nach dem Einbruch in eine Hamburger Sparkassenfiliale in Norderstedt hat das OLG in Hamburg entschieden, dass die Haspa nicht haftbar ist. Damit widerspricht das Gericht vorangegangenen Urteilen.
von Pia Klaus
Im Berufungsprozess gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach dem Einbruch in eine Norderstedter Filiale hat das Oberlandesgericht in Hamburg am Mittwochvormittag sein Urteil verkündet. Die Richter entschieden, dass die Hamburger Sparkasse den Tresorraum in der Norderstedter Filiale ausreichend gesichert hatte. Damit gab das Gericht der Berufung der Haspa statt.










