Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

27. Mai 2026, 11:57 Uhr

Fast fünf Jahre nach dem Einbruch bei einer Haspa-Filiale in Norderstedt scheitert ein Kunde mit seiner Klage auf eine höhere Entschädigung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

© Markus Scholz/​dpa

Fast fünf Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage eines Kunden auf eine höhere Entschädigung abgewiesen. Bei der Sicherung des Tresorraums habe es vonseiten der Hamburger Sparkasse (Haspa) keine Pflichtverletzung gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten.