Fünf Jahre nach dem Einbruch in eine Hamburger Sparkassenfiliale in Norderstedt hat das OLG in Hamburg entschieden, dass die Haspa nicht haftbar ist. Damit widerspricht das Gericht vorangegangenen Urteilen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Entschädigung“. Lesen Sie jetzt „Nach Plünderung von Haspa-Schließfächern: Klage abgewiesen“.

Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat ein…