Quelle: dpa Hessen
26. Mai 2026, 13:27 Uhr
Kontoinhaber bekommt Geld zurück. (Archivbild)
© Fabian Sommer/dpa
Unbefugte Geldabhebungen von einem Konto sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich von der Bank auszugleichen, solange keine Fahrlässigkeit beim Kontoinhaber vorliegt. Das Gericht verurteilte eine Bank nach einem heute veröffentlichten Urteil zur Zahlung eines unbefugt abgehobenen und noch nicht ausgeglichenen Betrags. (Az. 17 U 62/24)













