Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video steht in erster Instanz vor einer Niederlage. Das Bayerische Oberste Landesgericht habe bei der Verhandlung am Dienstag in München erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage aufgeworfen, berichteten die Verbraucherschützer nach der mündlichen Verhandlung der dpa.
Für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazons Streaming-Dienst Prime Video haben sich über 200.000 Menschen angemeldet. Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Einführung von Werbung in Prime Video (102 VKI 1/24) im Februar 2024, die sie als versteckte Preiserhöhung wertet.
Entscheidung am 17. Juli
Ein Gerichtssprecher sagte der dpa, die Entscheidung sei noch offen. Sie soll am 17. Juli verkündet werden. Im Kern steht die Frage, ob Amazon den Kunden tatsächlich Werbefreiheit zugesichert hat. Die von der Verbraucherzentrale ins Feld geführten Klauseln haben das Gericht offenbar nicht überzeugt.
Im Fall einer Niederlage will die Verbraucherzentrale Sachsen vor den Bundesgerichtshof ziehen, teilten die Verbraucherschützer im Nachgang der mündlichen Verhandlung mit. „Sollte das Urteil wie angekündigt am 17. Juli negativ ausfallen, wäre dies eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die im Termin vertretene Auffassung des Gerichts überzeugt uns nicht“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir werden den Fall daher dem Bundesgerichtshof vorlegen.“











