Die Verbraucherzentrale Sachsen und fast 324.000 angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess um die Werbespots auf dem Amazon-Streamingdienst Prime Video verloren. Bayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage in einem Urteil abgewiesen .Demnach hatte Amazon weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit versprochen, noch wurde der Streamingdienst als werbefrei vermarktet. Daher ergebe sich für die Verbraucher durch die Einführung von Werbeunterbrechungen kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte umgehend Revision an.

Der Sachverhalt: Prime Video war ursprünglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet werde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut dem Urteil hat Amazon die Verbraucherinnen jedoch nicht in die Irre geführt.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung eines laufenden Vertrags und fordert Schadensersatz für Verbraucher. Tausende Kundinnen und Kunden haben sich der Klage angeschlossen.Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf amazon.de. Die Richter gehen davon aus, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.