Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Werbung bei Amazon Prime Video ist in erster Instanz gescheitert. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Klage am Freitag ab (Az. 102 VKl 1/24 e), teilte das Gericht mit. Die Verbraucherschützer hatten diese Entscheidung erwartet und wollen nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Mehr als 200.000 Amazon-Kunden hatten sich im Klageregister der Sammelklage angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert Schadenersatz für die im Februar 2024 eingeführten Werbeunterbrechungen bei Prime Video, die sie als vertragswidrig wertet. Weder finde sich in den Nutzungsbedingungen von Prime Video ein Versprechen auf Werbefreiheit, noch habe die Klägerin belegen können, dass der Dienst als werbefrei beworben wurde, heißt es dagegen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Werbung bei Prime Video nach Gerichtsauffassung zulässig
Die Einführung der Werbung bei Prime Video sei nach den Vertragsbedingungen daher zulässig gewesen, schreibt das Gericht. Zudem verlange das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, dass geltend gemachte Ansprüche im Wesentlichen gleichartig seien. Das sieht das Gericht als nicht gegeben an – die Klage sei damit unzulässig.






