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Mehr als 4.600 Stromio-Kunden hoffen in einem Sammelklage-Prozess auf Schadenersatz. Ein außergerichtlicher Vergleich ist vom Tisch. Ein Gericht muss nun entscheiden.

Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert. Eine Zustimmung zu den Vergleichsangeboten von Stromio sei nicht möglich gewesen, teilte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, mit. In der Folge werde das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 28. Mai 2026 eine Entscheidung verkünden. Diesen Termin hatte ein Gerichtssprecher bereits im April genannt, falls keine Einigung zustande kommen sollte.

Stromio habe für die über 4.600 Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, zuletzt nur pauschal 220 Euro angeboten, so Wendt. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer dürfte der tatsächliche Schaden aber bei durchschnittlich 350 Euro liegen. Zum anderen habe Stromio formale Hürden für die Schadensregulierung aufgebaut, die nicht hinnehmbar seien.